InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Wenn der Boss auch in der Freizeit ruft

ID: 812868

Die neuen Handies, Ipads, Tablets, und Laptops machen es den Menschen immer leichter in Verbindung zu stehen. Ausgerüstet mit einem elektronischen Instrument ist heute fast jeder zu aller Zeit erreichbar. Dieser Trend ist auch von Arbeitgebern zur Kenntnis genommen worden.

(IINews) - Die Grenze zwischen Arbeits- und Freizeit sind nicht mehr so eindeutig zu erkennen, wie vor dem elektronischen Durchbruch. Die Arbeitnehmer können per e-mail, SMS oder sogar sozialen Medien nach Feierabend erreicht werden. Während dies nicht nur mehr Stress auf den Arbeitnehmer ausübt, da diese keine arbeitsfreie Freizeit mehr haben, führte dies auch zu einer Untersuchung der Bundesanstalt für Arbeit. Die Arbeitszeiten zu denen ein Mitarbeiter erreichbar sein muß sind in der Regel im Arbeitsvertrag festgehalten. Arbeit über diese Zeiten hinaus gelten als Überstunden. Das Problem hierbei entsteht wenn der Mitarbeiter den Arbeitsplatz verlassen hat und daher die Arbeitszeit per Vertrag beendent hat. Bisher ist noch keine Regel vom Arbeitsschutzgesetz eingesetzt worden aber eine Trennung von Arbeits- und Ruhezeit sind Werktags sowie am Wochenende das angestrebte Ziel von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen. Einige großen Unternehmen haben das Problem anerkannt und haben die Weiterleitung von elektronischer Mail auf mobile Instrumente nach Feierabend abgestellt. Während die Großunternehmen von ihren Mitarbeitern nicht erwarten, dass diese ständig zu erreichen sind, gilt dies nicht für Manager und Geschäftsführer. Es ist jedoch sehr leicht, einen Mitarbeiter nach der Arbeitszeit durch soziale Medien wie Facebook oder Chat eine kurze Nachricht zu senden, wenn man etwas am Arbeitsplatz nicht finden kann.
Hierbei ist es nicht immer nur der Chef, der einen in der Freizeit kontaktiert, häufig sind es Kollegen und Untergeordnete, die den Kontakt nach Feierabend oder am Wochenende suchen. Es scheint für den Angestellten weitaus leichter zu sein Arbeit mit nach Hause zu nehmen. E-mails die man während des Tages nicht beantwortet hat werden nach Hause weitergeleitet oder man logged sich von dem Heim im Arbeitscomputer ein um den nächsten Tag mit weniger Stress zu starten. Der Druck immer erreichbar zu sein verursacht dem deutschen Angestellten inzwischen so viel Stress, dass es gesundheitliche Probleme zur Folge hat. Beruflich als auch privat haben alle Dinge ein neues Tempo erreicht. In einer Studie haben etwa ein Drittel aller Personalmanager angegeben, dass sie es dem Angestellten überlassen, ob dieser erreichbar sein will oder nicht. Es ist aber nicht immer von Nachteil, wenn man überall erreichbar ist. So kann ein Mitarbeiter einen freien Tag kurzfristig in Anspruch nehmen, da er ja über sein Handy, E-Mail und SMS im Notfall zu erreichen ist. Letztendlich kann auch die Einführung eines Gesetzes den Angestellten nicht davon abhalten für seine Firma in der Freizeit erreichbar zu sein, wenn es ihm nichts ausmacht.




Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Berufsexpertin



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Marc Oliver Heine wechselt zu Aon Hewitt Zweite Wissenschaftswoche an der Technischen Hochschule Wildau präsentiert Forschungsergebnisse aus den Fachgebieten Biosensorik, Oberflächentechnologien, Neue Werkstoffe und Regenerative Energietechnik
Bereitgestellt von Benutzer: Anette
Datum: 11.02.2013 - 13:03 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 812868
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Petra Hasselman
Stadt:


Telefon:

Kategorie:

Bildung & Beruf


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 144 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Wenn der Boss auch in der Freizeit ruft"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Berufsexpertin (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Berufsexpertin



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.248
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 246


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.