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BGH beendet Debatte um Internet-Sperrfantasien

ID: 802843

(ots) - Mit der Entscheidung, dass ein Internetzugang in
Deutschland zur Grundversorgung gehört, beendet der Bundesgerichtshof
zugleich eine lange politische Debatte: Eine Internetsperre, wie sie
die Rechteverwertungsindustrie als Strafe für Urheberrechtsdelikte
fordert, wäre vor diesem Hintergrund unzulässig. Der Verband der
deutschen Internetwirtschaft eco begrüßt das Urteil.

Ohne Internet geht es nicht: Ein Ausfall des Zugangs wirke sich
laut Urteil des Bundesgerichtshofs "auf die materiale Grundlage der
Lebenshaltung signifikant aus". Zudem sei das Internet "ein die
Lebensgestaltung ... entscheidend mitprägendes Medium ..., dessen
Ausfall sich im Alltag signifikant bemerkbar macht." Sowohl für
berufliche wie auch für private Zwecke gilt das Internet dem höchsten
deutschen Zivilgericht als unverzichtbar.

Das Urteil hat auch eine hohe politische Relevanz. Es
unterstreicht zum einen die gesellschaftliche Verantwortung der
deutschen Zugangsprovider. Zum anderen dürfte es Versuchen anderer
Branchen, Internetzugänge einzuschränken, einen Riegel vorschieben.
Oliver Süme, Vorstand für Politik, Recht und Regulierung bei eco,
begrüßt daher das Urteil: "Damit dürfte der Plan von Musikindustrie
und anderen Rechteverwertern, Urheberrechtsverstöße mit
Internetentzug zu bestrafen, endgültig vom Tisch sein. Der Entzug der
Grundlage für eine eigenwirtschaftliche Lebenshaltung wäre völlig
unverhältnismäßig und rechtswidrig."

Süme sieht in dem Richterspruch allerdings auch eine Verpflichtung
für die Internetwirtschaft selbst: "Mit diesem höchstrichterlichen
Urteil wird auch die hohe gesellschaftliche Bedeutung einer stabilen
und sicheren Internetinfrastruktur bestätigt, die durch unsere
Mitgliedsunternehmen bereitgestellt werden. Wir stehen dafür, dass
die deutsche Bevölkerung ihren verlässlichen Zugang zum Netz erhält."




Vor diesem Hintergrund sieht Süme zudem eine Verantwortung der
Politik, den lahmenden Breitbandausbau außerhalb der Ballungsräume zu
fördern, um gerade wirtschaftlich schwächeren Regionen bessere
Entwicklungschancen zu bieten.

Die Pressemitteilung des BGH zum Urteil findet sich unter
http://bit.ly/Y0Mn19.

eco (www.eco.de) ist seit über 15 Jahren der Verband der
Internetwirtschaft in Deutschland und vertritt deren Interessen
gegenüber der Politik und in internationalen Gremien. Mit rund 600
Mitgliedsunternehmen gestalten wir das Internet: Wir entwickeln
Märkte, fördern Technologien und formen Rahmenbedingungen. In unserem
Kompetenz-Netzwerk befassen wir uns mit Infrastrukturfragen,
rechtlich-regulativen Aufgabenstellungen, innovativen Anwendungen und
der Nutzung von Inhalten.



Pressekontakt:

eco Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.
Lichtstr. 43h, 50825 Köln
Web: www.eco.de

Katrin Mallener, Tel.: 0221/70 00 48 260, katrin.mallener(at)eco.de
Petra Greitschus, Tel. 0221/70 00 48 261, petra.greitschus(at)eco.de

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Datum: 25.01.2013 - 10:56 Uhr
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