Vorzeitige Zulassung zur Gesellen-/Abschlussprüfung: Jetzt für den Sommer 2013 Antrag stellen
(PresseBox) - Auszubildende, die zwischen dem 01.10.2013 und 31.03.2014 ihre Lehre beenden würden, haben unter bestimmten Voraussetzungen die Option, vorzeitig zur Prüfung zugelassen zu werden.
Die Qualifizierung liegt vor, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden.
- Das zuletzt erteilte Berufsschulzeugnis weist in den für die Kenntnisprüfung relevanten Fächern einen Notendurchschnitt von mindestens 2,4 auf,
- das Zeugnis der Zwischenprüfung / der Gesellen-
/Abschlussprüfung weist einen Notendurchschnitt von mindestens 2,4 auf,
- Bestätigung des Ausbildungsbetriebes, dass der Lehrling bisher über dem Durchschnitt liegende Leistungen erbracht hat und ihm bis zum vorzeitigen Termin der Gesellen-/
Abschlussprüfung alle Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden können,
- Besuch der überbetrieblichen Unterweisungskurse.
- Führung der Berichtshefte.
- Die betriebliche Ausbildungszeit von 18 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreijähriger Ausbildungsdauer und von 24 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreieinhalbjähriger Ausbildungsdauer wird bis zur vorgezogenen Prüfung nicht unterschritten.
Ausnahmsweise zur Prüfung zugelassen werden auch Berufstätige, die mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist nachweisen können. Sie werden unter Befreiung vom Nachweis der Lehre zur Gesellen-/Abschlussprüfung zugelassen. Anträge können bis spätestens 01. März 2013 bei der Handwerkskammer Karlsruhe eingereicht werden.
Weitere Informationen gibt es für:
- Karlsruhe unter 0721/1600-148 oder 158,
- Pforzheim/Enzkreis unter 07231/428068-0,
- Baden-Baden/Landkreis Rastatt unter 07221/996569-0 und Kreishandwerkerschaft Calw unter 07051/2162.
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Datum: 22.01.2013 - 08:18 Uhr
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