InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Änderungen bei den Auslandsreisekosten ab dem 1.1.2013

ID: 797065

Seit dem 1.01.2013 kommen neue Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für Auslandsdienstreisen zur Anwendung. Befinden sich Selbstständige oder deren Arbeitnehmer ab 1. Januar 2013 aus beruflichen Gründen auf einer Auslandsreise, gelten für den Werbungskosten- und Betriebsausgabenabzug geänderte Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen. Über die steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 2013 informiert der Steuerberater Günter Zielinski aus Hamburg.

(IINews) - Neues Jahr, neue Tabelle

Das BMF hat in einer Tabelle die neuen Werte für die steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei beruflich notwendigen Auslandsreisen ab 1. Januar 2013 festgelegt. Die Änderungen betreffen zahlreiche Länder. Unter anderem Australien, Belgien, Finnland und Italien. Ab dem neuen Jahr gilt dann für betriebsbedingte Reisen vom Inland in das Ausland, dass sich der Pauschbetrag nach dem Ort, den der Steuerpflichtige vor 24 Uhr Ortszeit erreicht hat, bestimmt. Für Tagesreisen ins Ausland und für Rückreisetage aus dem Ausland in das Inland ist der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes im Ausland entscheidend. Für diejenigen Länder, die nicht auf der Liste aufgeführt sind, gilt der auch für Luxemburg geltende Pauschbetrag. Für die nicht erfassten Übersee- und Außengebiete eines Landes ist der für das Mutterland geltende Pauschbetrag maßgeblich. Unternehmer und Arbeitnehmer dürfen die Übernachtungspauschale nicht als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abziehen. Abgezogen dürfen nur die tatsächlichen und nachgewiesenen Übernachtungskosten. Die Pauschale greift nur bei der steuerfreien Erstattung der Übernachtungskosten durch den Arbeitgeber.

Für ausführliche Informationen steht der Steuerberater Günter Zielinski aus Hamburg jederzeit gerne zur Verfügung.





Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Pressekontakt
Ansprechpartner: Günter Zielinski - Steuerberater
Rolfinckstraße 37
22391 Hamburg
Tel: +49 (0) 40 / 536 40-10
Fax: +49 (0) 40 / 536 40-121
E-Mail: info(at)steuerberater-zielinski.de
Homepage: www.steuerberater-zielinski.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Franchise-Verträge - die arglistige Täuschung Änderungen bei den Auslandsreisekosten ab dem 1.1.2013
Bereitgestellt von Benutzer: PR-Blickpunkt
Datum: 16.01.2013 - 12:07 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 797065
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Günter Zielinski
Stadt:

Hamburg


Telefon: 040-5364010

Kategorie:

Dienstleistung


Meldungsart: PresseMitteilung
Versandart: Veröffentlichung

Dieser Fachartikel wurde bisher 119 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Änderungen bei den Auslandsreisekosten ab dem 1.1.2013"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Günter Zielinski (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Zeitdruck bei der freiwilligen Steuererklärung ...

Werden Einkommensteuererklärungen nicht fristgerecht eingereicht, kann der Anspruch auf Steuerrückerstattung erlöschen. Durch ein Urteil des Bundesfinanzhofes ist deutlich geworden, wie wichtig es für Arbeitnehmer ist, die Abgabefristen für die ...

Alle Meldungen von Günter Zielinski



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.254
Registriert Heute: 1
Registriert Gestern: 1
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 375


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.