Zehn Jahre 'Dosenpfand' - Deutsche Umwelthilfe ziehtüberwiegend positive Bilanz
(ots) - Seit 2003 Vermüllung der Landschaft mit 20 bis 30
Milliarden Getränkedosen und Plastik-Einwegflaschen vermieden -
Pflichtpfand auf Getränkeverpackungen schützt Bier-Mehrwegsystem -
Nur begrenzte Schutzwirkung bei Wasser und Erfrischungsgetränken -
DUH- Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch fordert zur Optimierung und
Vereinfachung des Pfandsystems Ausdehnung auf alle alkoholfreien
Getränke, Abschaffung der Pfandbefreiung von Getränkekartons und
kundenfreundliche Kennzeichnungspflicht von Einweg und Mehrweg
Berlin, 28. Dezember 2012: Eine überwiegend positive Bilanz hat
die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) anlässlich des zehnten Jahrestags
der Einführung des Pflichtpfandes auf Getränkeeinwegverpackungen
gezogen. Nach einer beispiellosen Auseinandersetzung zwischen
einwegorientierten Getränke- und Handelskonzernen und der damaligen
rot-grünen Bundesregierung trat zum 1. Januar 2003 das so genannte
'Dosenpfand' in Kraft.
Entgegen den an die Wand gemalten Horrorszenarien der
Einwegindustrie wirkte das Pfand vom ersten Tag an segensreich als
wirksames Instrument gegen eine immer stärkere Vermüllung der
Landschaft. Experten bezifferten seinerzeit die Zahl der achtlos
weggeworfenen Getränkeverpackungen auf jährlich zwei bis drei
Milliarden. Heute landen über 97 % der bepfandeten Verpackungen in
den jeweiligen Sammelsystemen für Einweg- bzw. Mehrwegverpackungen.
Gleichzeitig verlangsamte bzw. stoppte das Einwegpfand den Niedergang
der Mehrwegquote bei den nun mit einem Pflichtpfand belegten
Getränkegruppen Wasser, CO2-haltige Getränke und Bier.
"Trotz der insgesamt sehr positiven Bilanz darf die Politik nicht
länger die Augen vor nach wie vor ungelösten Problemen des
'Dosenpfandes' verschließen. In der Umsetzung wurden der Industrie
falsche Zugeständnisse gemacht. Im Zuge einer dringend notwendigen
Reform des Pflichtpfandes müssen endlich auch die bisher
ausgenommenen alkoholfreien Getränke wie Fruchtsäfte bepfandet
werden. Ebenso ist die Aufhebung der Pfandbefreiung von
Getränkekartons überfällig", sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen
Resch. Die DUH fordert die Bundesregierung darüber hinaus auf, die
massive Verbraucherverwirrung bezüglich der ökologischen Vor- und
Nachteile von Mehr- und Einwegverpackungen konsequenter als bisher
geplant zu bekämpfen. Sie sei das Ergebnis einer bewusst
uneindeutigen Kennzeichnung der Verpackungen durch die
Einweg-Getränkeabfüller. "Die von Umweltminister Altmaier geplante
Kennzeichnung von Einweg- und Mehrweggetränken am Verkaufsregal kann
allenfalls ein erster Schritt sein. In Zukunft muss auf den
Verpackungen selbst zum einen der jeweilige Pfandbetrag genannt
werden. Zum anderen müssen sie klar als 'Einweg' oder 'Mehrweg'
gekennzeichnet sein."
Hintergrund:
Mit der Einführung des Pflichtpfandes auf
Getränke-Einwegverpackungen sollte die Vermüllung der Landschaft
reduziert, das Recyclings verbessert und das Mehrwegsystem im
Getränkebereich geschützt werden. Die ursprüngliche Pfandregelung
stammt aus dem Jahr 1991 und wurde durch den damaligen Umweltminister
Klaus Töpfer (CDU) erlassen. Nachdem die Mehrwegquote Ende der 90er
Jahre unter 72 Prozent gesunken war, wurde nach dessen Verordnung
automatisch das Pflichtpfand auf Einweg ausgelöst und nach
jahrelangem politischen und juristischem Kampf zum 1. Januar 2003 in
umgesetzt.
Aufgrund politischer Zugeständnisse wurde noch im Jahr 2003 das
ursprünglich auf 50 Cent festgesetzte Einwegpfand für
Getränkeverpackungen mit mehr als 1,5 Liter Inhalt auf 25 Cent
reduziert. Damit schwächte die damalige Bundesregierung die
Mehrweg-Schutzwirkung für die in diesen Größen verkauften
alkoholfreien CO2-haltigen Erfrischungsgetränke und für
Mineralwasser. Deren Mehrwegquote betrug im 1. Halbjahr 2012 nur noch
22,6 bzw. 29,4 Prozent. Beim traditionell in kleineren Flaschen bzw.
Dosen verkauften Bier hingegen wirkt das Einwegpfand bis heute als
Mehrweg stabilisierend. So liegt die Mehrwegquote mit 81,5 Prozent
immer noch höher als vor 20 Jahren bei der Verabschiedung der ersten
Pfandregelung unter Umweltminister Töpfer. Was hingegen passiert wenn
kein Pflichtpfand gilt zeigt die Situation bei Fruchtsäften. Hier
betrug die Mehrwegquote im 1. Halbjahr 2012 gerade noch 6,0 %.
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Hackescher Markt 4
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E-Mail: resch(at)duh.de
Dr. Gerd Rosenkranz
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Datum: 28.12.2012 - 12:20 Uhr
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