HCI Schiffsfonds in der Krise
Nach aktuellen Presseberichten soll die Staatsanwaltschaft Hamburg gegen das Emissionshaus HCI Capital AG ermitteln. In letzter Zeit häuften sich Berichte über Insolvenzanmeldungen, ausgefallene Ausschüttungen oder deren Rückforderung. Die HCI Anleger sind jedoch nicht schutzlos gestellt.
(IINews) - Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen das Emissionshaus HCI wurden eingeleitet, da die Anleger des HCI MS Rike davon ausgehen, dass sie im Wege der Sanierung des Fonds im Jahr 2011 über den tatsächlichen schlechten Zustand des Fonds getäuscht wurden.
Doch die staatsanwaltlichen Ermittlungen sind nicht das einzige Problem des Emissionshauses. Bei diversen HCI-Schifffondsbeteiligungen wurden Ausschüttungen nicht oder nur in reduzierter Form ausgezahlt. Noch dramatischer ist die Lage bei den Beteiligungen, die bereits Insolvenz anmelden mussten (z. B. HCI Shipping Select 26, 28). Denn eine Insolvenzanmeldung bedeutet für die Anleger nicht nur, dass sie ihr investiertes Kapital verlieren. Vielmehr kann der Insolvenzverwalter unter Umständen auch die bereits erhaltenen Ausschüttungen wieder zurückfordern.
Es gibt viele Gründe für die seit längerem andauernde Krise auf dem Schiffmarkt. Zunächst ist die Nachfrage nach Schifftransporten wegen der verhaltenen Konjunkturlage eher schlecht. Des Weiteren wurde in den letzten Jahren durch die Produktion immer neuerer Schiffe ein Überangebot an Schiffen aufgebaut, sodass immer mehr Schiffe miteinander um die Aufträge konkurrieren müssen. Die gezahlten Charter (Preise für Schifftransporte) können deshalb nicht für alle Schiffe ausreichen und ihnen das wirtschaftliche Überleben sichern. Dadurch geraten viele Schiffsfonds in finanzielle Schwierigkeiten, was sich auch bei den HCI-Schiffen deutlich abzeichnet. Die Krise auf dem Schiffsmarkt hat bereits mehr als 100 Schifffonds in den wirtschaftlichen Abgrund getrieben. Das Ende dieser Schreckensbotschaften ist nicht in Sicht. Nach Schätzungen der Experten wird es für die Schifffondsanleger in der nächsten Zeit zu weiteren Schreckensmeldungen kommen. Im schlimmsten Fall droht den Anlegern neben dem Totalverlust ihres investierten Kapitals und der Rückforderung von Ausschüttungen auch die Weiterzahlung des Darlehens, falls sie ihre Beteiligung durch einen Kredit finanziert haben.
Die HCI Anleger sind trotz all dieser Hiobsbotschaften nicht schutzlos gestellt. Es kann z. B geklärt werden, ob der Anleger Schadensersatzansprüche wegen Beratungsfehlern geltend machen kann. Eine Anlageberatung ist fehlerhaft, wenn der Anleger in ihrem Rahmen nicht über die Risiken einer Schiffsbeteiligung aufgeklärt worden ist (Steuerrisiko, Währungsrisiko, Zweitmarktrisiko, Betriebsrisiko, Herstellungsrisiko) und ihm die Schiffsbeteiligung als eine „sichere Kapitalanlage“ empfohlen wurde. Des Weiteren muss der Anleger auch über die bei der Vermittlung des Schiffsfonds gezahlten Provisionen aufgeklärt werden. Nach der ständigen Rechtsprechung müssen Bankmitarbeiter auf Provisionen hinweisen, die sie bei der Beratung ihrer Kunden erhalten haben.
Wurden Anleger nicht über diese relevanten Risiken aufgeklärt, stehen ihnen möglicherweise Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung zu. Solche Ansprüche können sich auch aus Prospekthaftung ergeben. Sie können gegen die beratende Bank, den Anlageberater, aber auch gegen die Gründungsgesellschafter und den Vertrieb des Fonds gerichtet werden. Als Folge kann sich der Anleger möglicherweise verlustfrei von seiner Schifffondsbeteiligung trennen. Angesichts der drohenden Verjährung ist schnelles Handeln geboten.
Christiana Franke
Vorstandsvorsitzende der Deutschen Anlegerstiftung
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Datum: 15.12.2012 - 11:16 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Christiana Franke Vorstandsvorsitzende der Deutschen Anlegerstiftung
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