InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

MPC Holland 50 und 51: Immobilienfonds sind keine sichere Kapitalanlage

ID: 784179

Den geschlossenen Immobilienfonds MPC Holland 50 und 51 geht es verhältnismäßig gut. Trotzdem sollen Anleger beachten, dass es sich bei Immobilienfonds um eine Kapitalanlageform handelt, die mit zahlreichen wirtschaftlichen Risiken verbunden ist.

(IINews) - Die 2004 aufgelegten Immobilienfonds Holland 50 und 51 aus dem Hause MPC investieren in Gebäude in Amsterdam, Den Bosch, Maastricht und Rotterdam. Die Ausschüttungen aus den Fonds stagnierten zwar in den letzten Jahren, jedoch mussten die Anleger bisher keinen gravierenden Ausfall in Kauf nehmen. Da sich auf dem niederländischen Immobilienmarkt schwerwiegende Probleme abzuzeichnen beginnen, ist der weitere Verlauf der Holland-Fonds allerdings nur schwer abzuschätzen. Die Nachfrage nach Mietflächen hat sich im einstigen Boomland verringert. Auch die Immobilienpreise sind davon betroffen. Angesichts dieser wirtschaftlichen Entwicklung von MPC Holland sollten Anleger bedenken, dass es bei geschlossen Immobilienfonds um keine verlässliche und sichere Kapitalanlage handelt.

Die Beteiligung an geschlossenen Immobilienfonds stellt eine unternehmerische Beteiligung dar, die mit zahlreichen Risiken verbunden ist. Zu diesen Risiken zählen u. a. das Insolvenzrisiko oder das Totalverlustrisiko. Deshalb kann diese Beteiligungsform keinesfalls eine sichere Altersvorsorge bieten. Des Weiteren handelt es sich bei Immobilienfonds um keine Kapitalanlage, bei der das investierte Geld jederzeit frei verfügbar ist. Der Zweitmarkt ist bei Immobilienfonds nicht geregelt. Letztlich muss auch berücksichtigt werden, dass der Wert der Immobilien und die Mietpreise stark von der Nachfrage abhängig sind.

Wurden Anleger des MPC Holland 50 und 51 über diese Risiken falsch beraten, stehen Schadensersatzansprüche im Raum. Eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss nämlich ein umfassendes und realistisches Bild von der Kapitalanlage vermitteln. Nicht jedes Anlageberatungsgespräch wird diesen Anforderungen gerecht. Eine ordnungsgemäße Anlageberatung erfolgt in zwei Schritten: sie muss anleger- und anlagegerecht sein. Im ersten Schritt muss die Kapitalanlage auf die individuellen Wünsche des Anlegers abgestimmt sein. Im zweiten Schritt müssen die Funktionsweise des Anlagemodells und dessen Risiken umfassend dargestellt werden. Keinesfalls dürfen ausschließlich Vorteile und Chancen geschildert werden. Wird gegen diese Pflichten verstoßen, bestehen gegebenenfalls Schadensersatzansprüche wegen einer falschen Anlageberatung





Christiana Franke
Vorstandsvorsitzende der Deutschen Anlegerstiftung

Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Deutsche Anleger Stiftung sieht ihren Zweck in der Hilfe für geschädigte Kapitalanleger. Die Stiftung unterstützt alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer Anlage haben. Sollte ein Anleger anwaltliche Hilfe benötigen, vermittelt unsere Anlegerbetreuung auf Anfrage einen Kontakt zu Experten, die in dem betroffenen Rechtsgebiet tätig sind und langjährige Erfahrung vorweisen können. Die Arbeit der Fachleute kann so für eine Mehrzahl von Fällen verwandt werden und macht damit die Bearbeitung effektiver und auch billiger. Diese Fachleute sind in der Lage, auch umfassende Rechtsfälle mit einer Vielzahl von Geschädigten zu bearbeiten. Dabei unterstützt die Stiftung ausschließlich Verbraucher und Anleger. Die Stiftung arbeitet nicht mit Banken oder Anbietern von Finanzdienstleistungen zusammen. Die Stiftung ist als treuhänderische Stiftung in ihrer Bewertung frei und unabhängig. Die Mitarbeiter sind selbst Anleger mit entsprechenden Erfahrungen. Sie sind ehrenamtlich tätig und verlangen keinerlei Entlohnung für ihre Tätigkeit. Die Stiftung existiert auch nicht zum Selbstzweck. Anleger müssen keine Beitrittsgebühren oder Ähnliches an die Stiftung entrichten. Im Vordergrund steht die Nutzung des Portals und nicht die Mitgliedschaft der Anleger.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  GHF MS Euro Discovery ist insolvent HCI Schiffsfonds in der Krise
Bereitgestellt von Benutzer: Thieler
Datum: 15.12.2012 - 11:13 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 784179
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Christiana Franke Vorstandsvorsitzende der Deutschen Anlegerstiftung
Stadt:

Fürstenfeldbruck


Telefon: 089 / 59 94 76 44

Kategorie:

Geldanlage


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 292 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"MPC Holland 50 und 51: Immobilienfonds sind keine sichere Kapitalanlage"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Deutsche Anleger Stiftung (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Deutsche Anleger Stiftung



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.255
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 360


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.