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Gleichwertige Berufsabschlüsse anerkannt Fachkräfte für die Arbeitsmärkte

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(PresseBox) - Am 1. April 2012 ist das "Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbene Berufsqualifikationen" in Kraft getreten. Für die Wirtschaft und damit auch das Handwerk ist das Gesetz ein wichtiges Instrument zur besseren Arbeitsmarktintegration von Personen, die im Ausland Berufsabschlüsse erworben haben.
Die Handwerkskammer Karlsruhe hat in diesen Tagen die ersten positiven Bescheide an eine Friseurin und Zahntechnikerin aus Bosnien/Herzegowina und aus dem Kosovo übergeben. Marjana Hamm hat eine dreijährige schulische Ausbildung als Friseurin vorgewiesen, die praktischen Kenntnisse wurden in Schulwerkstätten vermittelt.
Laureta Limanaj hat eine vierjährige Ausbildung zur Zahnarzttechnikerin absolviert. Auch hier erfolgte die Ausbildung schulisch und in Schulwerkstätten. An das Ende der Schulzeit waren zusätzliche Praktika in verschiedenen Zahnlaboren angegliedert.
Präsident Joachim Wohlfeil: "Die Gleichwertigkeitsbescheinigung bietet eine konkrete und leicht verständliche Aussage über die Inhalte ausländischer Berufsqualifikationen. Das Gesetz trägt zur Fachkräftesicherung in vielen Berufsfeldern bei. Es werden sowohl diejenigen profitieren, die zukünftig nach Deutschland kommen, auch als diejenigen, die bereits in Deutschland leben und eine ihren Qualifikationen entsprechende Beschäftigung anstreben".
Für den Bereich der Wirtschaftsgruppe Handwerk sind die Handwerkskammern mit der Durchführung des Feststellungsverfahrens beauftragt. Es beginnt mit gebührenfreien Informations- und Beratungsgesprächen und mündet nach der Einstiegsberatung gegebenenfalls in die konkrete Antragsstellung.
Bislang fanden im Bezirk der Handwerkskammer Karlsruhe 161 telefonische und persönliche Beratungen statt. An 13 Interessenten wurden Antragsunterlagen übergeben. Davon haben fünf Personen einen Antrag auf Bewertung gestellt. Die ersten beiden Bescheide konnten nun übergeben werden.





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Datum: 12.12.2012 - 11:06 Uhr
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