foodwatch zu Health Claims / Verbot gesundheitsbezogener Werbeaussagen ab dem 14. Dezember 2012
(ots) - Zum Verbot tausender gesundheitsbezogener
Werbeaussagen für Lebensmittel ab dem 14. Dezember 2012 im Zuge der
Health-Claims-Verordnung der EU erklärt Anne Markwardt von der
Verbraucherorganisation foodwatch:
"Jetzt ist es amtlich: Lebensmittelhersteller haben die
Verbraucher in tausenden Fällen mit Werbebotschaften getäuscht, die
wissenschaftlich nicht haltbar waren. Entschuldigt hat sich dafür
übrigens keines der Unternehmen. Doch auch die jetzt genehmigten
gesundheitsbezogenen Aussagen sind geeignet, in die Irre zu führen.
Helfen würde den Verbrauchern nur ein grundsätzliches Verbot
gesundheitsbezogener Werbung - schließlich haben wir es mit Lebens-
und nicht mit Arzneimitteln zu tun. Dabei sind täuschende
gesundheitsbezogene Angaben nur ein Teil des Problems: Ohne jede
Regulierung geht der systematische Schwindel mit Angaben über
Nährwerte, die angeblich regionale Herkunft, artgerechte Tierhaltung
oder handwerklich-traditionelle Herstellung einfach weiter.
Bundesregierung und EU müssen endlich handeln und klare gesetzliche
Vorgaben für die Industrie zum Schutz vor Täuschung durchsetzen."
Hintergrund:
Die neue "Health Claims"-Verordnung der EU schreibt vor, dass die
Europäische Lebensmittelbehörde EFSA gesundheitsbezogene
Werbeaussagen künftig wissenschaftlich prüfen muss - ohne Genehmigung
der EFSA dürfen sie nicht verwendet werden. Nach jahrelanger Prüfung
von zunächst mehr als 40.000 Anträgen der Lebensmittelhersteller (die
später zu rund 4.500 Hauptaussagen zusammengefasst wurden) gilt vom
14. Dezember 2012 an eine "Positivliste": Die 222 darauf zunächst
enthaltenen Werbebotschaften ("Claims") sind zulässig, während
bereits 1.600 Aussagen der EFSA-Prüfung nicht standhielten und
künftig untersagt sein werden. Die Ablehnungsquote beträgt damit weit
über 80 Prozent. Im Vorfeld hatten einige Unternehmen Anträge wieder
zurückgezogen oder langjährig eingesetzte Werbeaussagen gar nicht
erst zur Prüfung vorgelegt. Nicht mehr erlaubt sind Aussagen wie
"Actimel activiert Abwehrkräfte" von Danone; Konkurrent Yakult darf
nicht behaupten, dass sein probiotischer Joghurt vor Erkältungen
schütze. Abgelehnt wurden zudem Aussagen, nach denen Hopfen den Busen
vergrößere, Granatapfelsaft gegen erektile Dysfunktion und
Cranberrysaft gegen Blasenentzündungen helfe sowie schwarzer Tee die
Aufmerksamkeit steigere. Die EFSA genehmigte dagegen Claims, nach
denen Vitamine "zur normalen Funktion des Immunsystems" oder
Magnesium "zur normalen Funktion der Muskeln" beitrügen.
Redaktioneller Hinweis:
15-Punkte-Plan von foodwatch gegen Verbrauchertäuschung:
www.foodwatch.de/15punkte
Liste der von der EFSA geprüften Health Claims:
http://ec.europa.eu/nuhclaims/resources/docs/euregister.pdf
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Martin Rücker
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Datum: 12.12.2012 - 11:21 Uhr
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