foodwatch zu BGH/Ehrmann Monsterbacke
(ots) - Zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) im
Fall Ehrmann/"Monsterbacke" erklärt Oliver Huizinga, Experte für
Lebensmittelwerbung bei der Verbraucherorganisation foodwatch:
"Solange die Politik beim Schutz der Verbraucher vor
Werbeschwindel weiterhin versagt, bleibt nur der Sisyphusweg über die
Gerichte, der das grundsätzliche Problem nicht lösen kann. Die
Monsterbacken lauern überall, denn im Lebensmittelmarkt hat
irreführende Werbung System. Der Fall Ehrmann zeigt exemplarisch,
dass der im Lebensmittelrecht verankerte Schutz der Verbraucher vor
Täuschung bestenfalls dann Realität wird, wenn er im Einzelfall
mühsam vor Gericht erstritten werden kann. Die Politik könnte es
verhindern, dass eine Monsterbacke alle Instanzen bis zum EuGH
beschäftigt: indem sie klare gesetzliche Vorgaben an die Hersteller
durchsetzt, mit denen ein so irreführendes Produkt gar nicht erst in
den Handel gelangt.
Eine transparente Nährwertkennzeichnung, ein Verbot der regelmäßig
irreführenden gesundheitsbezogenen Werbeaussagen und eine Vorgabe,
dass nur solche Lebensmittel als Kinderprodukte vermarktet werden,
die auch wirklich für Kinder geeignet sind: Die Politik kann vieles
tun, um die systematische Täuschung einzudämmen. Bei dieser Aufgabe
versagen sowohl die Bundesregierung als auch der europäische
Gesetzgeber. foodwatch hat einen 15-Punkte-Plan mit konkreten
gesetzlichen Maßnahmen vorgelegt, mit denen die Verbraucher vor den
häufigsten Täuschungsfällen geschützt werden können."
Hintergrund: Die Wettbewerbszentrale hatte Ehrmann wegen des
Vorwurfs irreführender Werbung verklagt. Das Molkereiunternehmen
wirbt für seinen Früchtequark "Monsterbacke" mit dem Slogan "So
wichtig wie das tägliche Glas Milch", obwohl das Produkt einen
Zuckeranteil von 13 Prozent enthält. Der BGH verwies den Fall heute
an den Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Der 15-Punkte-Plan von foodwatch im Detail:
www.foodwatch.de/15-punkte
Pressekontakt:
foodwatch e.V.
Martin Rücker
E-Mail: presse(at)foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 - 2 90
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Datum: 05.12.2012 - 13:40 Uhr
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