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Ausstehende Unterhaltszahlungen im Trennungsfall geltend machen

ID: 774968

Ausstehende Unterhaltszahlungen kann man einfordern, wenn man die richtigen Beweise hat - Detektei Ulrich


(IINews) - Bei einer Trennung in der Kinder mit die Leidtragenden sind, kommt es häufig zur Uneinigkeit zwischen den Parteien. Unter normalen Umständen besteht zumindest bei der Frage nach dem Kindesunterhalt eine Regelung durch die Orientierung an der Düsseldorfer Tabelle, die den Bedarf des Kindes anhand seines Alters und den Einkünften des Unterhaltspflichtigen bestimmt. In manchen Fällen versuchen Unterhaltspflichtige sich diesen Zahlungen zu entziehen. Bei ausländischen Personen kommt es häufig vor, dass sie sich in die Heimat absetzen und nicht auffindbar sind. Andere verfügen über keine offizielle Arbeit und verdienen sich durch Schwarzarbeit ihr Geld. Um diese Missstände aufzudecken und den Kindern ihren gesetzlich gegebenen Anspruch zu ermöglichen, setzt die Detektei Ulrich ihre Spezialisten zur passenden Zeit an den passenden Orten ein.

Der Kindesunterhalt, also der Anspruch des Kindes gegenüber einem Elternteil, ist in Deutschland gesetzlich in §1601 ff BGB und §1612 a-c BGB geregelt. Diese Gesetze legen nicht nur fest, dass das Kind Unterhalt zu bekommen hat, sondern auch wie viel ihm mindestens zusteht. Als Orientierung dafür dient die Düsseldorfer Tabelle, in der die Leistungen nach Alter des Kindes und dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen gestaffelt werden. Diese Düsseldorfer Tabelle wird regelmäßig aktualisiert und den Lebenshaltungskosten beider Parteien angepasst. Dabei wird keine Unterscheidung von ehelichen Kindern und Kindern unverheirateter Eltern getroffen.

Einige Unterhaltspflichtige versuchen ihre Pflicht zu umgehen, indem sie sich ins Ausland absetzen oder keiner offiziellen Arbeit nachgehen. Um zu klären, ob der Unterhaltspflichtige wirklich zahlungsunfähig ist oder an welchem Ort er sich aufhält, führen die Spezialisten der Detektei Ulrich umfassende Recherchen und Observationen durch, um die Sachlage aufzuklären. Unter www.detectei-ulrich.de kann man sich über die Methoden der Detektive informieren. Bei spezifischen Fragen steht das Team der Detektei Ulrich telefonisch und per Email zur Verfügung.





Detektivinstitut Friedrich Ulrich
Kriminalbeamter a. D. Nachf. e. K.
Telefon: 0800/8484180
E-Mail: info(at)detectei-ulrich.de
Web: www.detectei-ulrich.de



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Die Detektei Ulrich ist spezialisiert auf Ermittlungen im Bereich der Wirtschaftskriminalität und im privaten Umfeld. Die Detektei Ulrich verfügt über 40 Jahren Erfahrung bei Ermittlungen jeder Art. Unsere Agentur ist insbesondere auf die Aufdeckung von Straftatbeständen im Bereich der Wirtschaftskriminalität spezialisiert. Hierbei arbeiten wir auf Wunsch mit verdeckten Ermittlern innerhalb des betroffenen Unternehmens. Als Privatdetektei stehen wir Personen bei der Beweissicherung und Aufdeckung von Straftaten jeder Art zur Verfügung. Bei Fragen zu unseren Dienstleistungen stehen wir jederzeit zur Verfügung.



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Datum: 02.12.2012 - 07:38 Uhr
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