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Raubkopie: Eltern haften nicht für Kinder, wenn..

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Für ein unerlaubtes Filesharing Ihrer Kinder haften Eltern nicht, wenn Sie den Nachwuchs ordentlich über die ordnungsgemäße Nutzung des Internets aufgeklärt haben.


(IINews) - Eltern hatten Ihrem Kind zum 12. Geburtstag einen gebrauchten PC überlassen. Als der Nachwuchs das 13. Lebensjahr vollendet hatte, fand bei den Eltern eine Hausdurchsuchung statt. Der PC wurde beschlagnahmt.

Durch einen Musikverlag war festgestellt worden, dass Werke des Verlages in einer Internetbörse aufgetaucht waren. Mit Hilfe einer Datenrecherche konnte die IP-Adresse ermittelt werden. Wegen des Verbots der unerlaubten Nutzung wurde durch das zuständige Amtsgericht eine Hausdurchsuchung veranlasst. Auf dem PC des Jungen wurden sodann zwei Tauschbösenprogramme festgestellt.

Für die gefundenen Titel verlangte der Musikverlag je 200 Euro. Bei 15 gefundenen Titeln sollten also 3.000 Euro durch die Eltern bezahlt werden. Das lehnten die Elten ab. Der Musikverlag zog vor Gericht. Im Rahmen des Revisionsverfahrens urteilte jetzt der Bundesgerichtshof, dass die Eltern den Schaden nicht bezahlten müßten. Diese hätten ihr Kind über die Gefahren der Teilnahme an Internetbörsen ausreichend belehrt. Die Eltern müßten auch nicht kontrollieren, ob sich das Kind an die Vorgaben gehalten habe, wenn der Nachwuchs sich ansonsten immer an die elterlichen Belehrungen gehalten habe. Selbst die Tatsache, dass auf dem Dektop ein Icon einer Musiktauschbörse zu sehen war, ändere daran nichts.

Durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofes kamen die Eltern von einer Verpflichtung dem Musikverlag Schadensersatz leisten zu müssen, frei.

Bundesgerichtshof, I ZR 74/12



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Datum: 20.11.2012 - 09:27 Uhr
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