Porno-Lizenzen statt Power Productions: Moses Pelham und das Geschäft mit der Scham
(ots) - Der Musikproduzent und Rapkünstler Moses Pelham,
der übermorgen nach langer Wartezeit wieder ein eigenes Album
("Geteiltes Leid 3") in die Läden bringen wird, hat zwischenzeitlich
über eines seiner Unternehmen mit Porno-Abmahnungen Kasse gemacht.
Gegen das Geschäftsmodell der Abmahnfirma läuft eine Sammelklage. Der
Gerichtstermin wurde heute festgelegt.
Der sonst freundliche Herr Pelham hält eine Mehrheitsbeteiligung
an einer unfreundlichen Firma: Es handelt sich um die Digiprotect
Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien GmbH. Diese betreibt das
Geschäftsmodell, Nutzer von Internet-Tauschbörsen wegen
Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen. Dazu schließt Digiprotect
zunächst Lizenzverträge, z.B. mit Pornoproduzenten. Die gestatten
Digiprotect, illegale Downloads ihrer Filme abzumahnen. Laut
abmahndatenbank.de sind es über 200 aussagekräftige Titel: z.B. "Anal
Inferno" und "Gangbang Junkies #5". Wer von Digiprotect bezüglich
eines solchen Titels abgemahnt wurde, dürfte peinlich berührt sein.
Zumal die Anwälte, mit denen Digiprotect arbeitet, nicht gerade
zimperlich sind. Bis vor kurzem drohten diese, "eine Auswahl der
Gegner aus offenen und anhängigen Mandatsverhältnissen" im Internet
zu veröffentlichen. Ein Porno-Pranger für Zahlungsunwillige? Bei
diesen Aussichten wollten viele Abgemahnte wohl lieber zahlen. Dabei
müsse man aus rechtlicher Sicht für speziell diese Abmahnungen nicht
bezahlen - ob der illegale Download stattgefunden hat oder nicht. So
meint Rechtsexperte Sven Hezel, selbst Rechtsanwalt, der auch schon
einige beschämte Familienväter gegen Digiprotect vertreten hat:
"Diese spezielle Lizensierung von Pornofilmen dürfte unwirksam sein.
Die Grenze setzt das Jugendschutzrecht: Internet-Tauschbörsen sind
nämlich anonym und so können sich auch Minderjährige dort Pornofilme
herunterladen. Eine solche unkontrollierte Verbreitung ist nicht
zulässig. Wenn aber die Porno-Lizenz unwirksam ist, ist auch die
darauf aufbauende Abmahnung unberechtigt." Diesen Worten hat Herr
Hezel Taten folgen lassen und mit seinem Unternehmen metaclaims
Sammelklagen Finanzierungsgesellschaft GmbH für 23 Betroffene die
erste Sammelklage gegen Digiprotect beim Landgericht Frankfurt
eingereicht. Ob die Betroffenen tatsächlich Filme gedownloadet haben,
bleibt offen, viele beteuern jedoch ihre Unschuld. "Metaclaims möchte
in jedem Fall eine Entschädigung für möglichst viele Betroffene
erreichen.", so Anwalt Sven Hezel. Der öffentliche Verhandlungstermin
wird am 02.05.2013 stattfinden, wie das Landgericht Frankfurt heute
festgelegt hat. Wenn die Sammelklage Erfolg hat, dürfte das
Geschäftsmodell mit den Porno-Abmahnungen überholt sein.
Pressekontakt:
siehe www.sammelklage.org
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Datum: 07.11.2012 - 15:18 Uhr
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