500 EURO für eigene Weiterbildung geschenkt bekommen – jedes Jahr
Lebenslanges Lernen ist heutzutage ein MUSS. Die Innovationszyklen der Industriegesellschaft sind viel kürzer geworden, da sich das Wissen aller fünf bis zwölf Jahre verdoppelt. Deshalb reicht der Wissensvorrat aus der Erstbildung nicht mehr so lange, wie es früher der Fall war. Nur wer sich weiterbildet, wird in der Zukunft beruflich bestehen können.
(IINews) - Die Bundesregierung will mit der Bildungsprämie die Finanzierung der persönlichen Weiterbildung unterstützen. Sie möchte somit die Anpassung an die veränderten beruflichen Anforderungen fördern und den Stellenwert des lebenslangen Lernens erhöhen. Gleichzeitig sollen durch diesen finanziellen Anreiz auch mehr Menschen motiviert und befähigt werden, ihre persönliche Entwicklung voranzutreiben. Nie war es so einfach wie mit der Bildungsprämie, staatliche Förderung für die eigene Weiterbildung zu bekommen.
Bausteine der Bildungsprämie
• Prämiengutschein | Wer erwerbstätig ist (zu versteuerndes Einkommen maximal 20.000 €/40.000€ bei gemeinsamer Veranlagung), kann einen Prämiengutschein von maximal 500 € erhalten. Mindestens die gleiche Summe muss man allerdings selbst für die Weiterbildung aufbringen. So könnte z.B. eine Bildungsmaßnahme von 1.000 € finanziert werden. Pro Jahr gibt es einen Gutschein für eine berufliche Weiterbildung.
• Weiterbildungssparen | Das Weiterbildungssparen kann jeder nutzen, der vermögenswirksame Leistungen anspart. Aus den Sparvertrag kann dann Geld für Weiterbildungen entnommen werden, ohne das Anrecht auf die volle Arbeitnehmersparzulage zu verlieren.
Nutzen der Bildungsprämie
• Beratungsstelle aufsuchen und Antrag stellen. Es werden persönlichen Voraussetzungen, das Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung geklärt. Werden alle Parameter erfüllt, gibt es die Bildungsprämie.
• Die Beratungsstelle nennt auf dem Prämiengutschein das Weiterbildungsziel und geeignete Weiterbildungsanbieter. Der Antragsteller bucht bei einem der genannten Weiterbildungsanbieter einen Kurs oder eine Prüfung für das auf dem Gutschein angegebene Weiterbildungsziel. Der Weiterbildungsanbieter akzeptiert bei Annahme des Prämiengutscheins die anteilige Begleichung der Gebühren durch den Kursteilnehmer in Höhe des Gutscheinwertes.
Hinweis! Der Antragsteller kann auch selbst einen Bildungsanbieter benennen, der dann durch die Beratungsstelle geprüft wird. Das ist z.B. der Fall, wenn eine (berufsorientierte) Sprachreise zur Weiterbildung genutzt werden soll.
Infos, Hinweise und Tipps zu weiteren Förderprogrammen für die Weiterbildung: http://www.bildungsdoc.de/infos/weiterbildung/weiterbildungsfinanzierung
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AP: Horst Rindfleisch
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Datum: 06.11.2012 - 11:32 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Horst Rindfleisch
Kategorie:
Weiterbildung
Meldungsart: PresseMitteilung
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 06.11.2012
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