Rundfunkbeitrag ab 2013: Wann Gartenlauben beitragsfrei sind
(ots) - Ab 1. Januar 2013 kommt der neue
Rundfunkbeitrag. Für Bürgerinnen und Bürger gilt dann die einfache
Regelung: "Eine Wohnung - ein Beitrag". Ob und wie Gartenlauben
beitragspflichtig sind, darüber hat es in den vergangenen Wochen
immer wieder Irritationen gegeben. Um Klarheit für Laubenbesitzer zu
schaffen, stellen ARD, ZDF und Deutschlandradio nochmals klar:
Lauben in Kleingartenanlagen werden - unabhängig von ihrer Größe -
gleichbehandelt. Sowohl durch das Bundeskleingartengesetz als auch in
der Regel durch entsprechende Satzungen der Kleingartenverbände ist
festgelegt, dass Lauben in Kleingartenanlagen nicht zum Wohnen
genutzt werden dürfen. Deshalb gehen die Rundfunkanstalten davon aus,
dass hier keine Wohnnutzung stattfindet und für die Lauben deshalb
kein Rundfunkbeitrag anfällt. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die
Laube entgegen der oben genannten Regelung tatsächlich bewohnt wird.
In diesem Fall besteht Beitragspflicht wie für jede andere Wohnung
auch. Davon unberührt bleiben gelegentliche Übernachtungen in Lauben.
Für Lauben außerhalb von Kleingartenanlagen gilt: Sofern hier z.
B. kommunale Satzungen eine Wohnnutzung von Lauben gravierend
einschränken (beispielsweise in der Wintersaison), kann für diese
Zeit eine saisonale Abmeldung der Laube beantragt werden. Im Übrigen
besteht reguläre Beitragspflicht nach den allgemeinen Regelungen, wie
z. B. auch für Ferienwohnungen.
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Datum: 02.11.2012 - 10:19 Uhr
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