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Keine Angst vor dem § 34 f. Mit der Sachkundeprüfung zum Finanzanlagenfachmann

ID: 750766

Ab Januar 2013 tritt die Finanzanlagenvermittlungsverordnung in Kraft. Durch die Erhöhung der Anforderungen an den Vertrieb von Finanzanlagen soll eine Stärkung des Anlegerschutzes erreicht werden.

(IINews) - Mit dem neuen Gesetz werden Finanzanlagenvermittler künftig in ein strengeres regulatorisches Umfeld eingebunden.

Zudem schafft der Gesetzgeber mit der Einführung des § 34 f GewO einen eigenständigen Erlaubnistatbestand für Finanzanlagenvermittler, der den Zugang zur Berufsausübung regelt.

Im Rahmen des neuen § 34 f GewO gelten zukünftig gesonderte Zulassungsregelungen, wie die Erbringung des Sachkundenachweises, der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, der Provisionsoffenlegung, der Beratungs- und Dokumentationspflichten sowie dem öffentlichen Register.

Der neue § 34 f GewO unterteilt die Vermittlung in die Bereiche Investment- oder sonstige Fonds, Geschlossene Fonds und sonstige Vermögensanlagen und Genossenschaftsanteile, wobei die Erlaubnis für eine oder mehrere Kategorien beantragt und erteilt werden kann. Entsprechend der Beantragung muss dann jeweils der Sachkundenachweis und die Vermögensschadenshaftpflicht-Deckung erbracht werden.

Finanzanlagenvermittler bedürfen ab dem 1.Januar 2013 eine gewerberechtliche Erlaubnis nach § 34 f GewO. Für Gewerbebetreibende, die bereits eine Erlaubnis zur Anlageberatung nach § 34 c GewO besitzen, gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2015. Wird der erforderliche Sachkundenachweis nicht vorlegt, erlischt die Erlaubnis zur Vermittlung von Finanzanlagen. Eine bereits vorhandene Sachkunde kann durch den Nachweis entsprechender Zeugnisse belegt werden.
Personen, die seit dem 1. Januar 2006 ununterbrochen als Anlagevermittler oder Anlageberater gem. § 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 2, 3 GewO tätig sind, werden von der Sachkundeprüfung befreit.

Kooperation zwischen Sutor Bank und Going Public! Akademie für Finanzberatung

Gemeinsam mit der Going Public! bietet die Sutor Bank ihren Kooperationspartnern und Vermittlern die Schulung zur Sachkundeprüfung für die Kapitalanlagevermittlung gemäß § 34f GewO an. Dabei kann der Vermittler zwischen einem klassischen Intensiv-Seminar und einer Turbo-Prüfungsvorbereitung per eLearning wählen.





„Durch die Kooperation mit der Going Public! erreichen unsere Vertriebspartner eine hervorragende Vorbereitung auf die IHK-Sachkundeprüfung. Dabei haben wir besonders günstige Konditionen vereinbart, von denen unsere Vertriebspartner natürlich profitieren“, erläutert Michael Gott, Leiter Vertrieb bei der Sutor Bank.

Informationen und Anmeldunterlagen erhalten Interessenten bei der Sutor Bank.

Ansprechpartner: Frau Thielemann, Frau Hilpert.

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Über die Sutor Bank
Die Sutor Bank ist ein unabhängiges, inhabergeführtes Privatbankhaus, das 1921 von Max Heinrich Sutor gegründet wurde. Zum Hauptgeschäft der Bank zählt die Kundendepotverwaltung von Investment-/Edelmetallsparplänen und Altersvorsorgeverträgen. Mit ihren Partnern (Vertriebsorganisationen und Maklerpools) entwickelt die Sutor Bank individuelle und maßgeschneiderte Sparplanprodukte. Außerdem bietet die Sutor Bank Outsourcing-Lösungen im Depotservicebereich für Finanzinstitute und Kapitalanlagegesellschaften an.



Leseranfragen:

Max Heinr. Sutor oHG
Hermannstraße 46
20095 Hamburg
Tel.: 040/822 23 163
Fax: 01805/788671
E-Mail: info(at)sutorbank.de
Web: www.sutorbank.de



PresseKontakt / Agentur:

Tim König
Finanzredaktion
Richardstraße 54
22081 Hamburg
Mobil: 0176/880 507 98
E-Mail: koenig.tim(at)alice.de



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Bereitgestellt von Benutzer: tomm
Datum: 26.10.2012 - 20:17 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 750766
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Frau Thielemann, Frau Hilpert
Stadt:

Hamburg


Telefon: 040/822 23 163

Kategorie:

Banken und Versicherungen


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"Keine Angst vor dem § 34 f. Mit der Sachkundeprüfung zum Finanzanlagenfachmann"
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