Lebensmittel aus dem Internet ohne böse Überraschungen (Geräusch) (AUDIO)
(ots) -
0-Ton: 7 Sekunden (Geräusch Supermarkt)
Das sind Supermarkt-Geräusche, die immer mehr Verbraucher gar
nicht mehr hören, denn immer mehr kaufen zu jederzeit im Internet
ein, ärgern sich nicht über lange Schlangen an der Kasse und bekommen
die Ware auch noch nach Hause gebracht. Da ein Online-Supermarkt aber
nicht das Schlaraffenland ist, kann er auch seine Tücken haben, sagt
TÜV SÜD-Experte Rainer Seidlitz und erklärt, worauf man beim Kauf von
Lebensmittel achten sollte:
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Wichtig ist, dass Sie darauf achten, dass Sie die richtige Menge
auswählen und dass Sie nicht aus versehen beispielsweise eine
Verpackungseinheit mit dem Gewicht verwechseln. Beispiel: 5 Kilo
Joghurt versus 5 Stück Joghurt. Wichtig ist natürlich auch zu
überlegen, was passiert, wenn ich das Paket nicht selber annehmen
kann. Also, mit welchem Lieferdienst kommt es beispielsweise, und
werde ich es eben selbst entgegennehmen können?
Man sollte auch bedenken, dass Lieferkosten für den Service
anfallen. Aber kommen wir noch zu einem weiteren Punkt. Bei der
Kennzeichnung von Allergenen und Inhaltsstoffen hapert es leider
noch:
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Allergene und Nährwertinformationen stehen auf der Verpackung und
werden im Internethandel momentan nicht in allen Fällen exakt
ausgewiesen. Das wird sich aber im nächsten Jahr oder vielleicht in
den nächsten Jahren ändern, dank einer neuen EU-Verordnung. Es gibt
Anbieter, die das auch heute schon deklarieren und detailliert
darstellen.
Und das sollte man beim Widerrufsrecht bzw. Rückgaberecht
beachten, rät TÜV SÜD:
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Prinzipiell haben Sie auch bei Lebensmitteln ein 14-tägiges
Widerrufsrecht. Was wichtig ist, wenn Sie speziell angefertigte
Produkte haben z.B. eine individuell zusammengestellte Müslimischung,
dann gilt das natürlich nicht. Ebenso greift das Widerrufsrecht nicht
bei leicht verderblichen Lebensmitteln, deren Verfallsdatum bei der
Rücksendung überschritten würde.
Der Lebensmitteleinkauf im Internet kann den Alltag erleichtern.
Will man aber die Waren anfassen, rund um anschauen und riechen, also
die Ware mit allen Sinnen erfahren, kann man das auch weiterhin nur
im nächsten Supermarkt oder Gemüseladen.
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Datum: 24.10.2012 - 04:50 Uhr
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