Rückkehr der Vorratsdatenspeicherung: Internationale Kundendaten-Datei für Sicherheitsbehörden geplant
(ots) - Neuer Anlauf für eine weltweite
Vorratsdatenspeicherung: Die globale Internetverwaltungsorganisation
ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) plant
neue Regeln für die Speicherung personenbezogener Daten von
Domaininhabern. Auf Drängen von Strafverfolgungsbehörden und
Regierungen sollen Domainanbieter künftig umfangreiche Datensätze
über Domaininhaber noch jahrelang nach Vertragsende speichern. Diese
Verpflichtung soll Gegenstand der neuen Verträge zwischen den
Domainanbietern und der ICANN sein, die ab dem 14.10. im Rahmen der
ICANN-Konferenz in Toronto beraten werden. Am 15.10. tagt der
Petitionsausschuss des Bundestags zur Forderung von 64.704 Deutschen,
sich für ein europaweites Verbot der Vorratsdatenspeicherung
einzusetzen.
Die anlasslose Speicherung personenbezogener Daten auf Vorrat ist
in Deutschland seit langem ein umstrittener Punkt. 2010 kippte das
Bundesverfassungsgericht bereits ein Gesetz zur
Vorratsdatenspeicherung, da es in der bestehenden Fassung gegen das
Grundgesetz verstieß. Nun droht eine noch umfangreichere Sammlung
hochsensibler Informationen: Nach den Vorstellungen der
Strafverfolgungsbehörden sollen Domainanbieter weltweit die Daten
sämtlicher Personen, die eine Internetadresse registrieren, zentral
erfassen und in einer Datenbank bis zwei Jahre nach Ende der
Registrierung speichern.
Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco kritisiert das
Vorhaben. "Die ICANN will die Registrare zur Speicherung sämtlicher
personenbezogener Daten ihrer Kunden verpflichten, ohne dass es dafür
nach deutschem oder europäischem Recht eine Rechtsgrundlage gibt.
Dieser Ansatz ist nicht einmal von der umstrittenen EU-Richtlinie zur
Vorratsdatenspeicherung gedeckt", erläutert Oliver Süme, Vorstand für
Recht, Politik und Regulierung bei eco. Ein weiteres Problem sieht er
in den massiven Kosten, die aus den geplanten Regeln folgen: Die
Unternehmen sollen für den Aufbau einer rechtswidrigen
Speicherstruktur zahlen. Süme: "In aller Kürze steht in dem Entwurf:
Die Internetwirtschaft soll an Recht und Gesetz vorbei viele
Millionen Euro ausgeben, um das Vertrauensverhältnis zu ihren Kunden
verschlechtern."
Mit seiner Kritik steht der Verband nicht alleine. Auch die
Artikel-29-Gruppe, das Beratungsgremium der europäischen Kommission
zu Datenschutzfragen, kritisiert das Vorhaben. Die europäischen
Datenschutzbeauftragten haben die Pläne gegenüber der ICANN in einem
Schreiben als unrechtmäßig beanstandet.
Die EU-Haltung zur Vorratsdatenspeicherung rückt derweil noch aus
einem weiteren Anlass in den Blickpunkt: Am 15. Oktober tagt der
Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages. Dort beraten die
Parlamentarier in öffentlicher Anhörung eine Petition von mehr als
60.000 deutschen Bürgern. Ihr Ziel ist, eine Vorratsdatenspeicherung
in Deutschland gesetzlich zu verbieten und die Bundesregierung
aufzufordern, sich für ein europaweites Verbot der
bürgerrechtsfeindlichen Maßnahme einzusetzen.
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Datum: 11.10.2012 - 10:29 Uhr
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