InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Landgerichts-Urteil zur Tagesschau-App: ARD und NDR prüfen Berufung und bleiben gesprächsbereit

ID: 731069

(ots) - Mit dem am 27. September verkündeten Urteil
des Landgerichts Köln ist es der ARD und dem für tagesschau.de
federführenden NDR untersagt worden, das mit der Tagesschau-App
abrufbare Telemedienangebot vom 15. Juni des vergangenen Jahres zu
verbreiten. Damit haben die Kölner Richter einer Klage verschiedener
Verlage (u. a. Springer, WAZ, FAZ und Süddeutscher Verlag)
stattgegeben. Diese hatten zunächst beantragt, die Tagesschau-App
insgesamt zu verbieten, soweit sie nicht eine hörfunk- und/oder
fernsehähnliche Gestaltung aufweise. Nach entsprechenden Hinweisen
des Gerichts auf die Unzulässigkeit einer solchen Klage war der
Antrag auf das konkrete Angebot vom 15. Juni 2011 reduziert worden.

Zum Urteil erklärte die ARD-Vorsitzende Monika Piel: "Das Urteil
hat wie erwartet keine grundsätzliche Klärung in der Frage der
Presseähnlichkeit gebracht. Die Entscheidung bezieht sich auf die
Anmutung der Tagesschau-App eines bestimmten Tages - nämlich auf das
Angebot vom 15. Juni 2011. Die Entscheidung des Gerichts ist nicht
gleichbedeutend mit einem generellen Verbot der Tagesschau-App. Ich
sehe mich in meiner Einschätzung bestätigt, dass diese
Auseinandersetzung im Grunde nur medienpolitisch und nicht juristisch
zu lösen ist. Wir sind daher weiterhin gesprächsbereit und setzen auf
einen baldigen Austausch mit der Verlegerseite."

NDR Intendant Lutz Marmor sagte: "Wir respektieren die Kölner
Entscheidung, auch wenn sie weitgehend ins Leere zielt, da wir die
Tagesschau-App vom 15. Juni vergangenen Jahres ohnehin schon lange
nicht mehr zum Abruf bereithalten. Unser aktuelles Angebot ist damit
nur sehr mittelbar betroffen. Dennoch werden wir die Begründung des
Gerichts gründlich prüfen und unsere Konsequenzen daraus ziehen.
Prüfen werden wir auch, ob die Wettbewerbskammer bei ihrer Definition




des Begriffs der Presseähnlichkeit verfassungs- und
rundfunkrechtliche Vorgaben ausreichend berücksichtigt hat. Die
Möglichkeit einer Berufung werden wir schon aus Gründen der
Fristwahrung in Betracht ziehen müssen."



Pressekontakt:
ARD-Pressestelle (WDR)
Telefon +49 (0)221 / 220 - 8209/8213
pressestelle(at)ard.de

NDR Presse und Information
Telefon: +49 (0)40/4156 - 2300
E-Mail: presse(at)ndr.de

Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Spotlight Verlag startet E-Paper-Testwochen / Aktuelle Sprachmagazine zum kostenlosen Download Scheidung.de / Ehe.de: Gegensätze ziehen sich an
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 27.09.2012 - 15:28 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 731069
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Köln, Hamburg


Telefon:

Kategorie:

Internet


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 111 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Landgerichts-Urteil zur Tagesschau-App: ARD und NDR prüfen Berufung und bleiben gesprächsbereit"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARD Radio & TV (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von ARD Radio & TV



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.256
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 188


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.