Was bei der Unternehmensnachfolge beachtet werden muss
Unternehmensnachfolge ist eines der Dauerthemen im deutschen Mittelstand: Nach Schätzungen des Bonner Instituts für Mittelstandsforschung steht (und stand) bei 110.000 Unternehmen – im Zeitraum von 2010 bis 2014 – die Unternehmensnachfolge an. Davon betroffen sind bundesweit 1,4 Millionen Arbeitnehmer! Rund ein Drittel der Übergaben wird im traditionell mittelständisch geprägten süddeutschen Raum stattfinden: In Bayern und Baden-Württemberg stehen dementsprechend bis 2014 rund 34.300 Unternehmen mit 480.000 Beschäftigten vor dem Thema Unternehmensnachfolge. Um einen solchen Wechsel in der Unternehmensführung so reibungslos wie möglich umzusetzen, ist ein strukturiertes und geplantes Vorgehen unbedingt notwendig. Die BTV VIER LÄNDER BANK gibt konkrete Tipps für einen geordneten Ablauf.
(IINews) -
Tipp 1: Rechtzeitig planen
Jede Unternehmensnachfolge muss langfristig geplant werden. Ein zu abrupter Wechsel der Unternehmensführung und des Führungsstils kann Mitarbeiter und Geschäftspartner verunsichern; eine falsche Vorstellung von der Positionierung und der Zukunftsperspektive des Unternehmens zu wirtschaftlichen Problemen führen. Die Unternehmensnachfolge sollte daher mit einer ausreichenden Übergangszeit und nach einem klaren Fahrplan erfolgen. Erfahrungsgemäß sind fünf bis sieben Jahre ein guter Zeitrahmen. Eine ausreichende Übergangszeit hilft, den langfristigen Kurs für das Unternehmen festzulegen und in Familienbetrieben etwaige Konflikte um die Erbschaft zu vermeiden. Für diese Zeit sollte ein Maßnahmenplan erstellt werden, der eine klare Zuteilung der Aufgaben von Übergeber und Übernehmer beinhaltet und auch den Tag der endgültigen Übergabe fixiert.
Tipp 2: Richtig kommunizieren
Der Wechsel an der Unternehmensspitze muss nach klaren Regeln erfolgen und rechtzeitig bei allen Beteiligten thematisiert werden. Eine offene und klare Kommunikation spielt dabei eine zentrale Rolle. Das betrifft nicht allein die Kommunikation zwischen Übergeber und Nachfolger, sondern auch die Kommunikation mit Mitarbeitern, Kunden und allen anderen Geschäftspartnern. Übergeber und Übernehmer müssen gegenüber allen Beteiligten eine gemeinsame Sprache sprechen und eine eindeutige Aufteilung der Kompetenzen kommunizieren. Widersprüchliche Anweisungen sorgen vor allem bei den Mitarbeitern für Verunsicherung über ihre Aufgaben und die Zukunft des Unternehmens. Auch Kunden und Finanzpartner können irritiert reagieren, wenn dem Unternehmen in der Außenwahrnehmung eine klare Linie fehlt.
Tipp 3: Den Wert des Unternehmens von einem unabhängigen Dritten ermitteln lassen
Ein zentraler Aspekt der Übergabe ist die Ermittlung des Unternehmenswerts, gerade in familiengeführten Unternehmen, wo die Aufteilung des Erbschaftsvermögens fair geregelt werden muss. Basis zur Bestimmung des Unternehmenswerts sollten der Substanz- und Ertragswert sein – also eine Kombination aus dem Wert des vorhandenen Vermögens und der künftigen Erträge des Unternehmens. Die Definition des Unternehmenswerts sorgt für Klarheit und hilft in einem Familienunternehmen, künftige Konflikte zwischen dem Übernehmer und den anderen Familienmitgliedern zu vermeiden.
Wenn der Übernehmer eine externe Person ist, dient die Ermittlung des Unternehmenswerts der Festlegung des Kaufpreises für das Unternehmen. Die Wertfeststellung sollte gemeinsam mit einem unabhängigen Experten erfolgen, um ein hohes Maß an Objektivität zu garantieren und so möglichen späteren Konflikten vorzubeugen.
Tipp 4: Die passende Übergabeform wählen
Auch die Form der Übergabe muss sorgfältig gewählt werden. Bei einem Unternehmensverkauf sollte der Übergeber darüber nachdenken, ob er lieber einen einmaligen, fixen Betrag für das Unternehmen erhält, oder ob eine regelmäßige Zahlung für einen längeren Zeitraum gewählt wird – etwa in Form einer Raten- oder Rentenzahlung. Beide Varianten können – je nach persönlicher Lebenslage des Übergebers – sinnvoll sein. Aber: eine regelmäßige Zahlung bedeutet auch, dass der frühere Eigentümer auch nach seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen weiterhin am unternehmerischen Risiko beteiligt ist – und sich daher voll auf seinen Nachfolger verlassen können muss.
Mittelständische Unternehmen und familiengeführte Firmen beschäftigen 80 Prozent aller Arbeitnehmer in Deutschland und tragen mehr als die Hälfte zum Bruttoinlandsprodukt bei. Damit das auch zukünftig so bleibt, ist eine geordnete Übergabe der Unternehmen langfristig zu planen und professionell umzusetzen.
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
ÜBER DIE BTV VIER LÄNDER BANK
Die Bank für Tirol und Vorarlberg AG (BTV) ist seit 2006 in Süddeutschland vertreten und mit einer Vollbanklizenz ausgestattet. Für mittelständische, exportorientierte Unternehmen ist die BTV der perfekte Ansprechpartner. Denn sie vernetzt über 7.000 Unternehmerkunden in einer der erfolgreichsten Wirtschaftsregionen der Welt: in Süddeutschland, Westösterreich, Wien, der Schweiz und Norditalien. Das hilft nicht nur bei der erfolgreichen Nachfolgeregelung, sondern ebenso bei grenzüberschreitenden Investitionsentscheidungen oder Fördervorhaben. Im Privatkunden-Segment bietet die BTV ihrer anspruchsvollen Klientel vollumfängliche Betreuung bei der Geldanlage. Zahlreiche Auszeichnungen bestätigen den nachhaltigen Erfolg des BTV Vermögensmanagements.
Margret Riedlsperger
IRA WÜLFING KOMMUNIKATION GmbH
t: +49.(0)89. 2000 30-39
f: +49.(0)89. 2000 30-40
margret.riedlsperger(at)wuelfing-kommunikation.de
Datum: 27.09.2012 - 10:41 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 730583
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Margret Riedlsperger
Stadt:
München
Telefon:
Kategorie:
Banken und Versicherungen
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 217 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Was bei der Unternehmensnachfolge beachtet werden muss"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
IRA WÜLFING KOMMUNIKATION GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).