Doppelte Buchführung – Geschäftsvorfälle zwei Mal festgehalten
Die doppelte Buchführung (Doppik) stellt innerhalb der Finanzbuchhaltung einen wesentlichen Bereich dar. Die sogenannte doppelte Buchhaltung, die auch kaufmännische Buchführung genannt wird, ist nicht einfach durchzuführen und daher oft in den Händen eines Buchhalters. Über die doppelte Buchführung, die für schwer zu überschauende Geschäftsprozesse geeignet ist, informiert der Buchhaltungsservice Kaniber aus Germering.
(IINews) - Sollseite und Habenseite als zentrale Merkmale
Die doppelte Buchführung bedeutet, dass jeder Geschäftsvorfall eines Unternehmens in zweifacher Weise erfasst wird. Hierfür werden zwei unterschiedliche Konten angelegt. Die eine Seite bezeichnet die Sollseite (links), die andere die Habenseite (rechts). Die dabei anzuwendende Buchungsregel lautet Soll an Haben. Jeder Geschäftsvorfall muss nun in zwei unterschiedlichen Büchern vermerkt werden. Daher spricht man von der doppelten Buchführung. In einem Konto wird der Geschäftsvorfall dabei auf dem Soll gebucht, im anderen auf der Habenseite. Die Konten werden in Bestandskonten und Erfolgskonten unterteilt. Im ersteren werden beispielsweise sämtliche Vermögenswerte und Schuldbeständen festgehalten: Die Erfolgskonten dagegen werden unter anderem alle Erträge und Aufwendungen erfasst. Die doppelte Buchführung verhilft dem Unternehmen, jederzeit die Kontrolle über den Stand der Verbindlichkeiten zu haben und über offene Kundenrechnungen und die Liquidität des Unternehmens Bescheid zu wissen. Wer zur doppelten Buchführung verpflichtet ist, muss zum Ende jedes Geschäftsjahres einen Jahresabschluss machen. Dazu gehört eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV) sowie eine Bilanz. Die doppelte Buchführung ist für alle Betriebe mit komplexen Geschäftsprozessen ratsam. Zur doppelten Buchführung verpflichtet sind Kaufleute (Einzelkaufmann, OHG, KG), das heißt, alle Unternehmen, die ein selbstständiges Handelsgewerbe betreiben, Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), Nichtkaufleute mit bestimmten Umsätzen und Nichtkaufleute, die sich freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen.
Für ausführliche Informationen steht der Buchhaltungsservice Kaniber aus Germering jederzeit gerne zur Verfügung.
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E-Mail: m.kaniber(at)t-online.de
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Datum: 24.09.2012 - 10:35 Uhr
Sprache: Deutsch
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