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Adressbuchakquisiteure agieren jetzt auch europaweit

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Jetzt rufen die Firmen schon an! / Marktplatz Europa von dubiosen Betreibern entdeckt

(LifePR) - "Spanisch" mag es Handwerksbetrieben schon länger vorgekommen sein, wenn sie telefonisch nach ihren Adressdaten gefragt wurden. Wie richtig sie damit lagen, zeigt sich in letzter Zeit verstärkt: Anscheinend haben die Betreiber dubioser Internetverzeichnisse den Marktplatz Europa entdeckt und gehen von dort aus ihren Geschäften nach.
Nach Beobachtungen der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald rufen derzeit Mitarbeiter einer im europäischen Ausland angemeldeten Firma bei deutschen Handwerksbetrieben an. Sie fragen nach, ob die Adressdaten für ein Internetverzeichnis noch korrekt seien und bitten, das Gespräch aufzeichnen zu dürfen. Wer dies bejaht und die Adressdaten korrigiert, erhält die Auskunft, dass die Daten somit aktualisiert seien und dem Betrieb nun eine Rechnung über 295 Euro zugesandt werde.
Ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma spricht Bände: Der aufgezeichnete "Quality-Call" werde in der Kundenkartei gespeichert und "notfalls zur Beweissicherung (eventuelles Mahn- und Gerichtsverfahren) verwendet", so heißt es dort wörtlich. Dort findet sich auch der Hinweis: "Es gilt spanisches Recht und der Gerichtsstand ist Las Palmas".
Nach dem Luganer Abkommen sind Gerichtsstandsvereinbarungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber Nichtkaufleuten generell unwirksam. "Damit haben die meisten Handwerksbetriebe an sich nichts zu befürchten, dennoch kann eine entsprechende Firma versuchen, ihre vermeintlichen Ansprüche im Ausland einzuklagen und ein dortiges Säumnisurteil in Deutschland zu vollstrecken", sagt Jürgen Andreas Gergely, Jurist im Fachbereich Recht und Wirtschaftsförderung der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald. Es kann daher ratsam sein, zeitnah eine sogenannte Feststellungsklage gegen
die drohende Inanspruchnahme im Ausland zu erheben. Das Oberlandesgericht Dresden hat beispielsweise bereits darauf hingewiesen, dass es beim Gerichtsstand in Deutschland verbleibt, auch wenn in den AGB etwas anderes bestimmt ist (OLG Dresden - Az. 3 U 565/05).




Die Handwerkskammer warnt vor übereilten Vertragsabschlüssen mit Firmen in der Adressbuch- und Werbebranche, die ihren Sitz, Gerichtsstand oder Bankverbindung im Ausland haben. "Damit soll in vielen Fällen lediglich die Rechtsverfolgung erschwert werden", so der Rechtsexperte der Handwerkskammer.
Tipps zum richtigen Umgang mit unrechtmäßigen Forderungen erhalten Handwerksunternehmen bei Jürgen Andreas Gergely, Tel. 0621 18002 - 157 oder per Mail unter gergely(at)hwk-mannheim.de

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Datum: 18.09.2012 - 14:48 Uhr
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