MPC Santa B Schiffe: Anleger drohen hohe Verluste
(Bremen,11.9.2012) Auch den Investoren des Schiffsfonds MPC Santa
B Schiffe drohen unliebsame finanzielle Überraschungen. Denn nach
Erkenntnissen der auf Investorenschutz spezialisierten KWAG Kanzlei
für Wirtschafts- und Anlagerecht liegen die Ausschüttungen dieser
Schiffsbeteiligung derzeit mehr als 86,58 Prozent unter Plan. Um
Vermögenseinbußen zu vermeiden oder zu begrenzen, sollten Anleger
Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung prüfen.
(IINews) - Der Schiffsfonds MPC Santa B Schiffe hat ein Volumen von 185,855
Millionen Euro. Davon haben Anleger rund 177 Millionen Euro als
Eigenkapital eingebracht, der Rest wurde finanziert. Der Fonds wurde
im Jahr 2006 aufgelegt und im Jahr 2006 platziert. Investoren konnten
sich mit mindestens 10.000 Euro plus 5 Prozent Ausgabeaufschlag
beteiligen. Die Auflösung des Fonds ist für das Jahr 2023 vorgesehen.
Gemäß Prospekt hätten Anleger bis heute Ausschüttungen in Höhe von
rund 62,694 Millionen Euro erhalten müssen. Überwiesen wurden nur
rund 8,4 Millionen Euro – mehr als 86% unter Plan also. „Nach unseren
Erkenntnissen werden die Investoren, unter der Voraussetzung, dass
der Fonds künftig wie projektiert läuft, frühestens im Jahr 2014 wieder
Ausschüttungen erhalten“, sagt Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht sowie KWAG-Partner. Erschwerend
komme hinzu, dass nur 77,72 Prozent des von Anlegern aufgebrachten
Kapitals in die eigentliche Schiffsinvestition geflossen seien. 22,28
Prozent waren demnach so genannte Weichkosten, inklusive des Agios,
die für Investoren keine Erträge abwerfen.
Die aktuellen Probleme des Schiffsfonds MPC Santa B Schiffe
resultieren einerseits aus den negativen ökonomischen
Rahmenbedingungen mit einer eher schwächeren Nachfrage nach
Ladekapazitäten, einem anhaltend hohen Schiffsangebot sowie
sinkenden oder stetig niedrigen Charterraten.
Auf der anderen Seite „machen sich insbesondere Fehleinschätzungen
des Fondsmanagements im Hinblick auf die Wechselkursentwicklung
speziell bei Euro und US-Dollar negativ bemerkbar“, erläutert
Fachanwalt Ahrens.
So habe man seit Fondsauflage bis zum laufenden Jahr einen zum
Euro tendenziell oder sogar deutlich stärkeren Dollar unterstellt.
„Dieses Kalkül ist aber bis vor Kurzem nicht aufgegangen, eher im
Gegenteil“, stellt Jan-Henning Ahrens fest. Folge: Die Charterraten,
die weltweit in US-Dollar abgerechnet werden, mussten bis dato zu
einem für in Euro rechnende Investoren ungünstigen Wechselkurs
umgetauscht werden. „Dies belastet zwangsläufig die
Wirtschaftlichkeit des Schiffsfonds“, sagt Ahrens.
Investoren wird nicht empfohlen, Sanierungskonzepten grundsätzlich
und bedenkenlos zuzustimmen. Denn „in jedem Fall sollte sorgfältig
geprüft werden, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass die Probleme
dauerhaft gelöst werden können“, betont KWAG-Partner Jan-Henning
Ahrens. Erfolg versprechender sei es hingegen häufiger,
Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafte Anlageberatung oder
mangelnder Prospektgestaltung geltend zu machen und dann auch vor
Gericht durchzusetzen.
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Jan-Henning Ahrens, Partner
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Datum: 11.09.2012 - 17:43 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht
Kategorie:
Geldanlage
Meldungsart: PresseMitteilung
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 11.09.2012
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Matthias Weinrich (Nachricht senden)
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