Verordnung zur europäischen Normung verabschiedet
Erweiterung des Geltungsbereiches auf Dienstleistungen
(PresseBox) - Die wichtigste Neuerung der zum 1. Januar 2013 in Kraft tretenden Verordnung ist die Erweiterung des Geltungsbereiches auf Dienstleistungen. Die Europäische Kommission wird in Zukunft zur Ausgestaltung ihrer Politik und Vollendung des Binnenmarktes den europäischen Normungsorganisationen Normungsaufträge nicht nur für Produkte, sondern auch für Dienstleistungen geben. Dr.-Ing. Torsten Bahke, der Direktor des DIN, begrüßt diese Ergänzung: ?Das Interesse der deutschen Dienstleistungswirtschaft an der Normung und Standardisierung ist groß. Durch die Verordnung wird die Arbeit auf europäischer Ebene intensiviert. Dies wird, wie im Produktbereich bereits geschehen, deutschen Dienstleistungsunternehmen neue Chancen im Binnenmarkt eröffnen."
Einen besonderen Schwerpunkt hat das Parlament auf die Einbindung von Interessengruppen aus den Bereichen Verbraucher, Umwelt und Soziales sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gelegt. Vorgaben zur verstärkten Einbindung von KMU orientieren sich an der Situation in Deutschland. In der Bundesrepublik ist der Mittelstand gemäß seinem Anteil an der Gesamtwirtschaft stark in der Normung vertreten. Während das DIN die Ziele der Verordnung zur verstärkten Mitarbeit aller interessierten Kreise teilt, kritisiert es die in der Verordnung als Beispiele genannten Maßnahmen, da sie einen Eingriff in die unternehmerische Freiheit der Normungsorganisationen darstellen.
Aus deutscher Sicht sehr erfreulich: Neue Vorgaben sowohl an die Normungsorganisationen als auch an die Reaktionszeiten der Europäischen Kommission sollen dazu beitragen, den Normungsprozess weiter zu beschleunigen. Flexiblere Finanzierungsmodalitäten für von der Kommission beauftragte Projekte reduzieren den bürokratischen Aufwand. Im Sinne der europäischen Zukunftssicherung ist die Aufforderung an Forschungsorganisationen, sich verstärkt an der Normungsarbeit zu beteiligen, sehr zu begrüßen.
Das DIN hatte sich in den vergangenen zwei Jahren intensiv in die politische Diskussion eingebracht. So ist es gelungen, ursprüngliche Pläne von einer Zentralisierung und Verstaatlichung des Normungssystems abzuwenden und, im Interesse der deutschen Wirtschaft, das erfolgreiche nationale Delegationsprinzip zu stärken und den privatwirtschaftlichen Charakter der Normung beizubehalten.
Ungefähr ein Viertel des europäischen Normenbestandes beruht auf einem Mandat, also einem Normungsauftrag seitens der Europäischen Kommission, und wird somit von der Verordnung erfasst. Insgesamt ist es der europäischen Wirtschaft in den letzten 25 Jahren gelungen, den Normenbestand von ca. 150.000 Normen in Europa auf 19.000 europaweit geltende Normen zu harmonisieren und zu reduzieren.
Das DIN ist die nationale deutsche Normungsorganisation und vertritt deutsche Interessen in der europäischen und internationalen Normung.
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 11.09.2012 - 12:58 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 718777
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Berlin
Telefon:
Kategorie:
Dienstleistung
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 91 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Verordnung zur europäischen Normung verabschiedet"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
DIN Deutsches Institut für Normung e. V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).