Übergangsfrist zur Datenschutznovelle 2009 abgelaufen
(ots) - Die Übergangsfrist zur Datenschutznovelle ist am 31.
August 2012 abgelaufen. Seitdem dürfen Unternehmen keine
Adressbestände mehr verwenden, die nicht den Voraussetzungen der
Datenschutznovelle entsprechen. Der Ablauf der Übergangsfrist sorgt
für große Unsicherheit gerade unter E-Mail Versendern. Die
kostenfreie "Checkliste: 23 Fragen zu E-Mail Marketing und Recht"
schafft Klarheit.
Laut der Studie "Datenschutz im Dialogmarketing"
(http://www.artegic.de/datenschutz) von artegic sehen 51,4 Prozent
der deutschen Unternehmen eine Verunsicherung beim Thema Datenschutz
in Unternehmen. 54,6 Prozent finden die aktuelle Rechtslage wenig
transparent. Diese Unsicherheit zeigt sich auch in den Reaktionen auf
den Ablauf der Übergangsfrist zur Datenschutznovelle 2009. Gerade
E-Mail Versender fragen sich, inwiefern sie die Datenschutznovelle
2009 betrifft. Die "Checkliste: 23 Fragen zu E-Mail Marketing und
Recht" hilft, die Unsicherheit bei Rechtsfragen im E-Mail Marketing
zu beseitigen. Die Studie "Datenschutz im Dialogmarketing" wird am
09. September veröffentlicht.
Entgegen einer verbreiteten Ansicht ändert sich durch die
Datenschutznovelle 2009 für E-Mail Versender im Prinzip nichts. Zwar
läuft mit Wirkung zum 31. August 2012 eine Übergangsvorschrift im
Bundesdatenschutzgesetz aus, nach der alte (vor dem 1. September 2009
erworbene) Kundendatenbestände vorübergehend weiterhin ohne die ab
dem 1. September 2009 geltenden Einschränkungen, auch ohne
Einwilligung zum Versand von Werbung genutzt werden konnten. Jedoch
war dies im Wesentlichen nur für die klassische postalische Werbung
relevant. Für E-Mail Werbung galten auch schon vor dem 1. September
2009 und unabhängig von der jetzt auslaufenden Übergangsfrist die
strengeren Einwilligungsanforderungen des UWG (Gesetz gegen den
unlauteren Wettbewerb).
Kostenfreier Download der Checkliste: 23 Fragen zu E-Mail
Marketing und Recht
Nach dem großen Erfolg der letzten Checkliste und über 12.000
Downloads nehmen die artegic AG und die renommierte Kanzlei Bird&Bird
die nun aktive Datenschutznovelle 2009 zum Anlass und veröffentlichen
die 2. Auflage der "Checkliste: 23 Fragen zu E-Mail Marketing und
Recht". Dr. Fabian Niemann (Bird & Bird) beantwortet Fragen rund um
die Datenschutznovelle 2009 und zu allen wichtigen Rechtsthemen im
E-Mail Marketing.
Checkliste kostenfrei herunterladen:
http://www.artegic.de/email-und-recht
artegic AG - Know-how und Technologie für Online CRM
Die artegic AG bietet strategische Beratung, Technologien und
Business-Services für Online CRM und Dialogmarketing per E-Mail, RSS,
Mobile und Social Media. Die Online CRM Technologie ELAINE FIVE, über
die monatlich mehr als 1,4 Mrd. Nachrichten verschickt werden,
ermöglicht Marketing Automatisierung auf Basis selbst schärfender
analytischer Profile. Zu den Kunden gehören z.B. RTL, Rewe und A.T.U.
Pressekontakt:
artegic AG
Zanderstraße 7
53177 Bonn
Tel: +49(0)228 22 77 97-0
Fax: +49(0)228 22 77 97-900
pr(at)artegic.de
http://www.artegic.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 03.09.2012 - 10:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 712439
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Bonn
Telefon:
Kategorie:
Internet
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 115 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Übergangsfrist zur Datenschutznovelle 2009 abgelaufen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
artegic AG (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).