Hundehaftpflicht – damit das Verhalten des Hundes nicht die Existenz gefährdet
Hunde sind lebendig und verhalten sich nicht immer korrekt. Es kann passieren, dass sie teure Kleidung beschädigen oder sie sich von der Leine wegreißen und einen Autounfall auslösen. Letzteres kann die Existenz gefährden, denn Kosten bei Personen- und Sachschäden können schnell in ungeahnte Höhen schnellen. Umso wichtiger ist es dann, gut abgesichert zu sein und seine Existenz zu schützen. Eine Hundehaftpflichtversicherung deckt Schäden in voller Höhe, entsprechend der gewählten Deckungssumme, zuverlässig ab. In welchen Fällen sie eintritt, erklärt das Hundehotel „Hunde Wald Hotel Karwe GbR“ aus Karwe.
(IINews) - Als Hundehalter auf Nummer sicher
Für Schäden, die ein Hund verursacht, haftet man laut Gesetz zu 100 Prozent. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist der einzig sinnvolle Schutz, um Schäden regulieren zu lassen und seine Existenz zu sichern. Denn wenn aufgrund eines verursachten Verkehrsunfalls Kosten für Behandlung und Rehabilitation eingefordert werden, kann es sich schnell um sehr hohe Summen handeln. Gerechtfertigte Ansprüche aus Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden deckt die Hundehaftpflicht bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme ab. Allerdings tritt die Haftpflicht nur dann ein, wenn Dritten Schaden zugefügt wird. Bei jenen, die in den eigenen vier Wänden entstehen tritt die Hausrat- oder die private Unfallversicherung ein. Hunde Versicherungen sind teilweise gesetzlich vorgeschrieben. Manche Bundesländer verpflichten Hundehalter bereits dazu, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Doch ob Pflicht oder nicht, eine Absicherung ist in jedem Fall empfehlenswert.
Für ausführliche Informationen steht das Hundehotel „Hunde Wald Hotel Karwe GbR“ aus Karwe jederzeit gerne zur Verfügung.
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Hunde Wald Hotel Karwe GbR
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E-Mail: info(at)hunde-wald-hotel-karwe.de
Homepage: www.hunde-wald-hotel-karwe.de
Datum: 28.08.2012 - 12:19 Uhr
Sprache: Deutsch
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