InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

"Verbindliche Auskünfte" der Finanzämter nicht zwingend bindend

ID: 708248

Die obersten Finanzrichter haben sich erstmals Gedanken über den Stellenwert der von den Finanzämtern erteilten „verbindlichen Auskünfte“ gemacht. Sie stellen fest, dass der Steuerbürger keinen Anspruch auf einen bestimmten, rechtmäßigen Inhalt einer verbindlichen Auskunft hat.

(IINews) - Ein Landwirt klagte, weil er eine verbindliche Auskunft zur Steuerbarkeit einer Erbbaurechtsbestellung an zwei landwirtschaftlichen Grundstücken zu Erschließungszwecken haben wollte. Der Landwirt hoffte, dass ein Veräußerungsgewinn der privaten Grundstücke nicht zu versteuern sei, und wollte sich diese Ansicht vom Finanzamt bestätigen lassen. Das Finanzamt aber sah eine steuerpflichtige Veräußerung als gegeben an und teilte dies so mit. Dagegen klagte der Landwirt mit dem Ziel, das Finanzamt doch noch umzustimmen und es zur Erteilung der seines Erachtens richtigen Auskunft zu verpflichten. Das angerufene Finanzgericht wies die Klage ab und entschied, das Finanzamt habe sein Ermessen zutreffend ausgeübt. Der BFH folgt diesem Urteil nur im Ergebnis. Die verbindliche Auskunft ist eine Leistung für den Steuerpflichtigen, um ihn bei der Planung zukünftiger Gestaltungen zu unterstützen. Sie bezweckt, ihm eine Risikoabschätzung im Vorfeld eines etwaigen Besteuerungsverfahrens zu erleichtern. Als solche hat sie lediglich den Anforderungen eines fairen rechtsstaatlichen Verwaltungsverfahrens zu genügen. Das bedeutet, dass die Auskunft dem entsprechen muss, was das Finanzamt für richtig hält. Die inhaltliche Richtigkeit der Auskunft könne gerichtlich nicht umfassend überprüft werden. Das sei auch nicht erforderlich, denn eine verbindliche Auskunft entfaltet keine Bindungswirkung für die Steuerfestsetzung, wenn sie zu Ungunsten des Steuerpflichtigen rechtswidrig ist. Die rechtliche Einordnung des zu beurteilenden Sachverhalts muss aber in sich schlüssig und darf nicht evident rechtsfehlerhaft sein.



Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Über ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft

Ecovis ist ein Beratungsunternehmen für den Mittelstand und zählt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 130 Büros in Deutschland sowie den über 60 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa 3.800 Mitarbeiter. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen und inhabergeführte Betriebe ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten, darunter 20.000 gewerbliche Kunden, zu sichern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen.
Die ECOVIS Akademie ist zudem Garant für eine fundierte Ausbildung sowie eine kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. Damit ist umfassend gesichert, dass die Mandanten vor Ort persönlich gut beraten werden.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

Ulf Hausmann
ECOVIS Europe AG
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin

030 310008 54
ulf.hausmann(at)ecovis.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Für Frischvermählte zählen neue Befreiungsfristen Gemeinsame Tier- und Gewerbeschau in Löningen mit 15000 Besuchern
Bereitgestellt von Benutzer: Tess
Datum: 28.08.2012 - 10:06 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 708248
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Ulf Hausmann
Stadt:

Berlin


Telefon: 03031000854

Kategorie:

Land- und Forstwirtschaft


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 904 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
""Verbindliche Auskünfte" der Finanzämter nicht zwingend bindend"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Ecovis AG Steuerberatungsgesellschaft (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Ecovis AG Steuerberatungsgesellschaft



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.255
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 184


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.