Für Frischvermählte zählen neue Befreiungsfristen
(IINews) - Für gerade angetraute Ehegatten von alterskassenpflichtigen Landwirten gelten seit 2010 eingeschränkte Befreiungsmöglichkeiten. Anträge auf Befreiung von der Versicherungspflicht sind seitdem innerhalb von drei Monaten zu stellen, um ab dem Datum der Eheschließung zu gelten. Wird die Frist nicht eingehalten, ist eine Befreiung nur noch für die Zukunft möglich. Bei einem Befreiungsantrag außerhalb der Drei-Monats-Frist müssen vom Tag der Eheschließung an bis zum Eingang des Befreiungsantrags Beiträge gezahlt werden. Eine Versicherungsbefreiung erfordert neben einem Antrag auch einen Befreiungsgrund. Dies sind beispielsweise:
- regelmäßiges außerlandwirtschaftliches Erwerbseinkommen oder Erwerbsersatzeinkommen (Renten, Verletztengeld, Krankengeld) von mehr als 4.800 Euro jährlich;
- wegen Erziehung eines Kindes oder der Pflege eines Pflegebedürftigen in der gesetzlichen Rentenversicherung bestehende Versicherungspflicht.
Eine Befreiung von der Versicherung sollte gut überlegt werden und nur nach einer sorgfältigen Analyse anderer bestehender Versorgungsansprüche gestellt werden.
Autor: Josef Biersack, Landwirtschaftliche Sozialversicherung (LSV) Niederbayern/Oberpfalz und Schwaben, biersackj(at)landshut.lsv.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Über ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Ecovis ist ein Beratungsunternehmen für den Mit
telstand und zählt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 130 Büros in Deutschland sowie den über 60 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa 3.800 Mitarbeiter. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen und inhabergeführte Betriebe ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten, darunter 20.000 gewerbliche Kunden, zu sichern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen.
Die ECOVIS Akademie ist zudem Garant für eine fundierte Ausbildung sowie eine kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. Damit ist umfassend gesichert, dass die Mandanten vor Ort persönlich gut beraten werden.
Josef Biersack, Landwirtschaftliche Sozialversicherung (LSV) Niederbayern/Oberpfalz und Schwaben, biersackj(at)landshut.lsv.de
Ulf Hausmann
ECOVIS Europe AG
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
030 310008 54
ulf.hausmann(at)ecovis.com
Datum: 24.08.2012 - 09:57 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 706398
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Ulf Hausmann
Stadt:
Berlin
Telefon: 030 310008 54
Kategorie:
Land- und Forstwirtschaft
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 426 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Für Frischvermählte zählen neue Befreiungsfristen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Ecovis AG Steuerberatungsgesellschaft (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).