Jahreskalender 2015 zeigt Termine für Studenten
Schon vor dem Abitur ist es möglich, eine Private Krankenversicherung abzuschließen.
(IINews) - Studenten gehören zu den Menschen, die ohne weitere Voraussetzungen oder Bedingungen einer privaten Krankenversicherung beitreten können. Die einzig Pflicht die erfüllt werden muss ist eine ordnungsgemäße Einschreibung an einer deutschen Universität oder Hochschule.
Für die Studenten gibt es zum einen den Studententarif und als weitere Alternative die studentische Krankenversicherung. Wann die Abiturtermine für das Jahr 2015 sind, ist in den Online-Kalender www.der-kalender-2015.de zu erfragen. Die Tarife können sich aber dennoch je nach Anbieter sowohl in den Beiträgen als auch im Leistungsumfang unterscheiden. Verbandseinheitlich von allen privaten Krankenversicherungen wird die private studentische Krankenversicherung angeboten. Dies ist ein Tarif, der von Studenten bis zum vollendeten 34. Lebensjahr genutzt werden kann. Dabei ist anzumerken, dass dieser Tarif an Gebührenverordnungen gebunden ist und zwar sowohl an die zahnärztliche als auch an die ärztliche. Mit diesen Gebührenverordnungen als Grundlage werden bei der privaten studentischen Krankenversicherung nur Leistungen in begrenzter Höhe bezahlt. Bei den ärztlichen Leistungen sind dies das 1,7-fache des Satzes und bei zahnärztlichen Behandlungen ist es der 2,0-fache Satz der übernommen wird.
Dennoch sind viele Leistungen in diesem Tarif enthalten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden. Dazu gehört beispielsweise auch die Erstattung von Behandlungskosten bei alternative Heilmethoden, sofern sich diese bewährt haben und auch anerkannt sind. Auch die Kosten für eine Behandlung durch einen Heilpraktiker werden erstattet und dies in voller Höhe. Werden Sehhilfen notwendig, so erstattet die private studentische Krankenversicherung bis zu 51,13 Euro und des weiteren noch eine Kostenerstattung in Höhe von 50 Prozent. Für die Brillenfassungen kann im Zeitraum von allen zwei Jahren ebenfalls eine Erstattung in Höhe von 25,56 Euro erfolgen. Bei zahnärztlichen Behandlungen und für Inlays werden die vollen Kosten erstattet, beim Zahnersatz erfolgt eine Kostenerstattung in Höhe von 50 Prozent.
Dem gegenüber steht der Studententarif, der einen sehr preiswerten Einstieg in die private Krankenversicherung darstellt. Er weicht aber in einigen Punkten, vor allem im Leistungsumfang von den Leistungen der privaten studentischen Krankenversicherung ab und deshalb sollte man vor Abschluss prüfen, welcher Tarif für die persönlichen Bedürfnisse der bessere ist.
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Datum: 17.08.2012 - 11:30 Uhr
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