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Fortuna Düsseldorf akzeptiert Teilausschluss-Urteil
Hartes Urteil, aber Komplettausschluss abgewendet

ID: 701378

(ots) - Fortuna Düsseldorf akzeptiert das am
vergangenen Freitag durch das DFB-Sportgericht verkündetete Urteil.
Auch wenn das ausgesprochene Strafmaß nach Ansicht der
Fortuna-Verantwortlichen hart ausfällt, nimmt der Verein die
verhängte Strafe von zwei Teilausschlüssen in den Heimspielen gegen
Borussia Mönchengladbach und den SC Freiburg an.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hatte Fortuna
Ende Juni 2012 im Einzelrichter-Verfahren nach zuvoriger
Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss dazu verurteilt, das
erste Bundesliga-Heimspiel der Saison 2012/2013 gegen Borussia
Mönchengladbach am 1. September (ab 18.30 Uhr) unter Ausschluss der
Öffentlichkeit auszutragen. Begründet wurde dies wegen fünf Fällen
unsportlichen Verhaltens der rot-weißen Anhänger, zweimal in
Tateinheit mit nicht ausreichendem Ordnungsdienst.

Das DFB-Sportgericht hatte aufgrund eines Einspruchs der Fortuna
am vergangenen Freitag in mündlicher Verhandlung das Strafmaß für die
Fortuna gegenüber dem vorangegangenen Einzelrichterurteil geändert.
Nunmehr lautet das Urteil, die ersten beiden Heimspiele der neuen
Bundesliga-Saison unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit
auszutragen. Für die beiden Partien gegen Borussia Mönchengladbach
und den SC Freiburg bedeutet dies, dass lediglich 25.000
Fortuna-Anhänger sowie 5.000 Gästefans zugelassen sein werden. Die
Stehplatzbereiche der Heimmannschaft dürfen in diesen Spielen nicht
besetzt werden, ein Umbau zu Sitzplätzen ist allerdings gestattet, so
dass die Zuschauer des Unterrangs der Südtribüne nicht ausgesperrt
bleiben. Außerdem wurde eine Geldstrafe in Höhe von 150.000 Euro
verhängt.

Horst Kletke, Rechtsanwalt von Fortuna Düsseldorf: "Wir haben
durch die anliegende Entscheidung immerhin erreicht, dass sich die
Mannschaft in beiden Spielen, wenn auch reduziert, der Unterstützung




durch die eigenen Fans sicher sein kann." Nach Einschätzung des
Juristen wird eine Fortsetzung des Verfahren und somit der Weg vor
das Bundesgericht des DFB keine signifikanten Änderungen in der
Urteilsfindung mehr herbeiführen.

Peter Frymuth fügt hinzu: "Mit der Akzeptanz des Urteils und der
Äbwägung, was eine Fortsetzung des Verfahrens noch hätte bringen
können, möglicherweise auch eine Verschlechterung, wollen wir nun
endlich einen Schlussstrich unter das Ganze ziehen und nach vorne
blicken. Der Fußball soll jetzt wieder Thema Nummer eins sein. Wir
werden die verbleibende Zeit bis zu den Spielen nun für die Umsetzung
des jetzt rechtsgültigen Urteils zielgerichtet nutzen. Es ist
entgegen der Forderung des Kontrollausschusses erreicht worden, dass
jeweils 25.000 Fortunen die Mannschaft bei den ersten beiden
Heimspielen unterstützen können."

Fortuna Düsseldorf ruft seine Fans nochmals ausdrücklich dazu auf,
durch besonnenes Verhalten dafür zu sorgen, dass Strafaussprüche
dieser Art in Zukunft ausgeschlossen bleiben. Die Vorgehensweise zur
Umsetzung des Urteils wird der Verein zeitnah bekanntgeben.



Pressekontakt:
Tom Koster
Pressesprecher
Arena-Straße 1
40474 Düsseldorf
Tel. +49 211 23 80-137
Mobil +49 172 970 88 54
E-Mail t.koster(at)f95.de
www.f95.de

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Datum: 16.08.2012 - 13:37 Uhr
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