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Girokonto auf Guthabenbasis

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(IINews) - Das Girokonto ist in unserer gegenwärtigen Zeit unverzichtbar und Bedingung für das Teilnehmen am bargeldlosen Zahlungsverkehr. So werden Gehälter, Renten und andere Einnahmen auf ein Girokonto überwiesen oder Abgaben für Fernsehen, Wasser und Gas oder auch die Beiträge für die Krankenversicherung vom Konto abgebucht oder überwiesen. Aufgrund dieses Umstandes ist es für Personen ohne eigenes Konto kaum oder nur schwer möglich eine Arbeit oder eine Mietwohnung zu finden.

Doch was ist, wenn man überschuldet ist und kein neues Konto mehr erhält? Grundsätzlich ist es jeder Person in der Bundesrepublik Deutschland möglich ein Girokonto bei einem Kreditinstitute zu erhalten. Je nach Bonität und der Vorgeschichte (zum Beispiel Girokonto bei einer anderen Bank gekündigt, Blockierung durch Gläubiger) erhält man ein eingeschränktes Konto. Ein solches Konto wird inzwischen als "Jedermann-Konto" oder "Girokonto auf Guthabenbasis" bezeichnet.

Zu verdanken hat man das zum Teil der Bundesregierung, sowie der ZKA (heute: Deutsche Kreditwirtschaft). 1996 hatte die Regierung diese Thematik auf dem Plan und war auf dem Weg ein solches Gesetz zu erlassen, doch die Kreditanstalten kamen diesem Vorhaben zuvor und verpflichten sich freiwillig jedem deutschen Bürger, gleichgültig wie es um diese Person finanziell steht, ein Girokonto zu eröffnen.

Doch trotz dieser Selbstverpflichtung kommt es immer häufiger vor, dass Personen mit vielen Schulden große Probleme bei der Eröffnung eines Kontos haben. Für all diese Personen gibt es ein neues Portal zum Thema "Girokonto auf Guthabenbasis", wo alle wichtigen Fragen geklärt werden und für entsprechende Problemfälle Lösungswege und -Möglichkeiten angeboten werden.



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Datum: 09.08.2012 - 19:06 Uhr
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