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Käse im Koffer: Strenge Zollvorschriften bei essbaren Souvenirs / R+V-Infocenter: Besondere Vorsicht bei Reisen außerhalb der EU

ID: 695272

(ots) - Serrano-Schinken aus Spanien: ja, Dörrfleisch
aus den USA: nein. Kulinarische Spezialitäten sind beliebte
Urlaubsmitbringsel, können jedoch beim Zoll für Probleme sorgen.
Gerade bei der Einreise aus Ländern, die nicht zur Europäischen Union
(EU) gehören, herrschen strenge Einfuhrkontrollen - selbst bei
kleinsten Mengen. Besonders problematisch sind tierische Erzeugnisse,
also Fleisch, Wurst, Milch oder Käse. "Komplett verboten sind
Geflügelprodukte inklusive Eier. Die gehen auch nicht als
Reiseproviant durch", sagt Dr. Andreas Hasse, Rechtsexperte beim
Infocenter der R+V Versicherung. Wer gegen die Bestimmungen verstößt,
muss damit rechnen, die Lebensmittel auf eigene Kosten vernichten zu
lassen.

Für Urlauber gelten die gleichen Vorschriften wie für gewerbliche
Einfuhren. "Deshalb sollten sie sich gut überlegen, ob sie Fleisch-
und Milchprodukte mitbringen", so R+V-Experte Dr. Hasse. "Denn die
veterinärrechtlichen Anforderungen sind sehr hoch." Die Urlauber
brauchen eine Gesundheitsbescheinigung und gültige Begleitdokumente.
Zudem müssen sie die Lebensmittel in Deutschland nochmals prüfen
lassen. Grund für die strikten Kontrollen ist der Schutz vor
übertragbaren Tierseuchen.

Reisende aus den USA, Asien und Afrika dürfen weder Wurst noch
Käse im Gepäck haben - dafür jedoch Fisch und Krustentiere sowie
bestimmte Süßwaren. "Erlaubt sind Lebensmittel, die wenig Milch oder
Sahne enthalten, beispielsweise Bonbons, Kekse und Schokolade",
berichtet Dr. Hasse vom R+V-Infocenter. Auch Säuglingsnahrung darf
mit an Bord. Insgesamt darf bei Flugreisen der Warenwert maximal 430
Euro betragen. "Zollfrei ist die Einfuhr schließlich nur, wenn sie
für den eigenen Verbrauch gedacht sind oder als Geschenk. Ab einer
gewissen Menge wird es unglaubwürdig."

Europaurlauber können bei der Einreise mit Lebensmitteln




entspannter sein. Auch hier gelten teilweise Obergrenzen, doch die
sind weiter gefasst: Darf aus dem Urlaub außerhalb Europas
beispielsweise nur ein Liter Schnaps oder Rum mitgebracht werden,
sind es innerhalb der EU zehn Liter.

http://www.infocenter.ruv.de



Pressekontakt:
R+V-Infocenter
06172/9022-131
a.kassubek(at)arts-others.de

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Datum: 07.08.2012 - 13:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 695272
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Essen und Trinken


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