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Zum Feierabend auf die Bierbank

ID: 688829

(ots) - Zeitschrift daheim in Deutschland blickt auf die
Tradition von 200 Jahre Biergarten zurück - in Bayern darf man seine
Speisen immer noch selbst mitbringen

Was gibt es Schöneres, als im Sommer nach einem langen Arbeitstag
am Abend mit Freunden oder Kollegen in einem Biergarten unter Bäumen
zu sitzen und es sich gut gehen zu lassen? In diesem Jahr ist es 200
Jahre her, dass die ersten Gäste in München ihr Bier offiziell im
Freien genießen konnten. Die Zeitschrift daheim in Deutschland blickt
in ihrer August/September-Ausgabe deshalb zurück auf die Tradition
der Biergärten, die es längst nicht mehr nur in Bayern gibt, sondern
die bundesweit in kleinen wie großen Städten zu einem beliebten
Treffpunkt an Sommerabenden geworden sind.

Dabei unterlag die Eröffnung eines Biergartens seinerzeit klaren,
festgeschriebenen Regeln. Der bayerische König Maximilian I. legte im
Januar 1812 per Erlass fest, dass Brauereien direkt am Ort der
Bierherstellung einen solchen Biergarten errichten dürfen. Damit
wurde ein längerer Streit zwischen den Brauereien und ortsansässigen
Wirten beendet. Denn die Bierbrauer, die damals vor allem
untergäriges Bier herstellten und dafür niedrige Temperaturen
benötigten, hatten ihre Produktion unter die Erde verlegt und auf die
Keller eine dicke Kiesschicht aufschütten und Schatten spendende
Kastanienbäume pflanzen lassen, auf dass die Temperatur in den
Kellern weiter absank und das Bier länger haltbar blieb. Die
Menschen, die dort ihr Bier kauften, blieben noch eine Weile im
Schatten sitzen und probierten das gerade gekaufte Bier. Das aber
wollten die Gastwirte nicht akzeptieren, weil in den Sommermonaten
kaum mehr jemand bei ihnen einkehrte. Mit dem Erlass des Königs
wurden die Biergärten schließlich zum Ärger der Gastwirte
legalisiert, auch wenn es ihnen damals noch verboten war, neben dem




Bier auch Speisen zu verkaufen.

Das änderte sich in den Folgejahren aber immer mehr. Inzwischen
ist es Alltag, dass zum Bier, Radler oder der Apfelsaftschorle auch
Wurstsalat, Schweinsbraten oder andere Speisen auf der Karte stehen,
berichtet daheim in Deutschland und gibt in seiner neuen Ausgabe
gleich noch ein paar Rezepttipps für typische Biergarten-Schmankerl
wie den Obazda. Übrigens: In Bayern bekräftigte die Bayerische
Biergartenverordnung von 1999, dass man seine eigene Brotzeit in den
Biergarten mitbringen darf.

Für weitere Informationen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne
zur Verfügung. Die Zeitschrift daheim in Deutschland (Ausgabe
August/September) ist seit dem 23. Juli am Kiosk erhältlich.

Artikel aus der August/September-Ausgabe zum Download:
http://www.readersdigest.de Auf "Unternehmen" und dann auf "Service
für Journalisten" klicken (Rubrik daheim in Deutschland)



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Öffentlichkeitsarbeit,
Vordernbergstr. 6, D-70191 Stuttgart
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Datum: 27.07.2012 - 10:00 Uhr
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Essen und Trinken


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