InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

(Bildungs-)Auslandsaufenthalte - Spezieller Auslandskrankenschutz für NAFTA-Länder

ID: 682638

Viele Auslandskrankenversicherungen gelten weltweit - mit Ausnahme der NAFTA-Länder. Das ‘Nordamerikanische Freihandelsabkommen‘ (NAFTA) ist ein ausgedehnter Wirtschaftsverbund zwischen Kanada, den USA und Mexiko und bildet eine Freihandelszone im nordamerikanischen Kontinent.

Einfach und schnell Infos, Hinweise und Tipps zu Schule, Studium & Auslandsaufenthalte mit FörderungEinfach und schnell Infos, Hinweise und Tipps zu Schule, Studium & Auslandsaufenthalte mit Förderung

(IINews) - Nur bestimmte Auslandsversicherungen sind zugeschnitten auf die Bedürfnisse von Privatreisenden, Geschäftsreisenden, Au Pairs, Studenten, Sprachschülern, Austauschschülern und Bildungsreisenden in den USA, Mexiko und Kanada. Die Laufzeit, inkl. Verlängerung kann zwischen einen Tag und zwölf Monaten betragen. Ist das Reiseziel eines der NAFTA-Länder, sollte beim Versicherer nachgefragt werden, ob auch für diese Länder alle Versicherungsleistungen ihre Gültigkeit haben.

Allgemein gilt: Wird ein Aufenthalt in Ländern absolviert, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, ist eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Behandlungen in diesen Ländern kosten häufig ein Mehrfaches wie in Deutschland. Eine Auslandskrankenversicherung sowie eine Unfall- und Haftpflichtversicherung sind Pflicht. Eine Haftpflichtversicherung ist im Ausland deshalb auch sinnvoll, weil in Ländern, wie etwa den USA, bei einem Schaden, den man selbst verursacht, horrende Kosten anfallen können.

Hinweis! Zu beachten ist, dass eine bereits bestehende Auslandskrankenversicherung, die i.d.R. für Urlaubsreisen bis zu 42 Tage gültig ist, nicht mit einer langfristigen Auslandskrankenversicherung kombiniert werden sollte. Bei einem Leistungsfall könnte sich das Versicherungsende der kurzfristigen Auslandskrankenversicherung mit dem Beginn der langfristigen Auslandskrankenversicherung überschneiden. Die Kosten der laufenden Behandlung, die in diesem Fall als Vorerkrankung zu sehen ist, werden dann von der langfristigen Auslandskrankenversicherung nicht übernommen. Bei langfristigen Aufenthalten ist eine monatliche Beitragszahlung sinnvoll. Außerdem ist bei einer Auslandsversicherung zu prüfen, ob die Versicherungsgesellschaft den Anforderungen der internationalen Insolvenzabsicherung entspricht.

Tipp! Für längerfristige Bildungsaufenthalte im Ausland gibt es Special-Tarife, die genau auf die Bildungsreisenden zugeschnitten sind - z.B. Sprachschüler, Austauschschüler, Studenten, Au Pairs.





Weitere Infos, Hinweise und Tipps – auch zu Special-Auslandsversicherungen: http://www.bildungsdoc.de/infos/auslandsaufenthalt/auslandsversicherungen

bildungsdoc ist Bildungsservice und Orientierungshilfe für Schulen, Eltern, Schüler, Azubis, Abiturienten, Studenten und Erwachsene. Sie alle finden hier einfach und schnell neutrale Informationen zu Bildungsthemen, Bildungsangeboten, Bildungsanbietern bzw. Bildungseinrichtungen. Zu allen Bildungsmaßnahmen werden auch passende Finanzierungsmöglichkeiten, inklusive Förderprogramme vorgestellt. Das können u.a. Zuschüsse (Geldgeschenke) und/oder zinsgünstige Darlehen sein. Neutrale Infos, Hinweise und Tipps gibt es für Auslandsaufenthalte, Schule, Studium, Berufsausbildung, Jobsuche und Weiterbildung.

Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Leseranfragen:

bildungsdoc
AP: Horst Rindfleisch
Theodor-Friedrich-Weg 4
01279 Dresden
E-Mail: info(at)bildungsdoc.de
Internet: http://www.bildungsdoc.de



PresseKontakt / Agentur:

bildungsdoc
AP: Horst Rindfleisch
Theodor-Friedrich-Weg 4
01279 Dresden
E-Mail: info(at)bildungsdoc.de
Internet: http://www.bildungsdoc.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Sprachreisen als anerkannter Bildungsurlaub – Nachfrage steigt rasant Auslandserfahrungen sammeln
Bereitgestellt von Benutzer: bildung
Datum: 18.07.2012 - 10:31 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 682638
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Horst Rindfleisch

Kategorie:

Sprache


Meldungsart: bitte
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 18.07.2012

Dieser Fachartikel wurde bisher 2945 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"(Bildungs-)Auslandsaufenthalte - Spezieller Auslandskrankenschutz für NAFTA-Länder "
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Horst Rindfleisch (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Run auf die letzten High School Plätze hat begonnen ...

Seit G8 gibt es ein verstärktes Interesse an kürzeren High School Aufenthalten. Bei einer Vielzahl von Schülern lassen sich die Kurzzeitprogramme besser mit den Schulanforderungen verbinden. Nach drei bis fünf Monaten Schüleraustausch können di ...

Alle Meldungen von Horst Rindfleisch



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.255
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 136


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.