Handwerkszahl der Woche
3.099 Boots- und Schiffsbauer ermöglichen auf jedem Gewässer eine sichere und angenehme Fahrt
(LifePR) - Hätten Sie gewusst, wie viel Handwerk in Ihrem Alltag steckt? Beeindruckende Handwerkszahlen machen es deutlich: Ohne das Handwerk geht es einfach nicht. Jede Woche beweist eine neue "Zahl der Woche" was für eine große Nummer das Handwerk ist.
Erläuterung der Zahl der Woche:
3.099 Boots- und Schiffsbauer sind von der Fertigung bis zum Verkauf die Experten für Boote in Deutschland. Ob bei tosenden Windböen oder lähmender Flaute - die handwerklichen Boots- und Schiffsbauer sind mit allen Wassern gewaschen. Die maritimen Handwerker garantieren, dass vom Schiffsrumpf bis zum Segelmast alle Materialien perfekt verarbeitet sind und lassen so die Herzen zahlloser Schiffsbegeisterter höher schlagen. So auch am 15. Juli, wenn die Kreuzfahrtdampfer Queen Elizabeth und Queen Mary 2 gleichzeitig im Hamburger Hafen einlaufen.
Im Bezirk der Handwerkskammer Mannheim ist ein Boots- und Schiffbauer in diesem Bereich für die Region Rhein-Neckar-Odenwald tätig.
Hintergrund:
Das Handwerk ist einer der größten Wirtschaftsbereiche in Deutschland, an dem im Alltag niemand vorbei kommt. Seit Anfang 2011 wird im Rahmen der Imagekampagne des deutschen Handwerks auf der Kampagnenwebsite www.handwerk.de eine "Zahl der Woche" veröffentlicht. Eine Zahl, die anschaulich darstellt, was für eine große Nummer das Handwerk ist.
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 09.07.2012 - 15:17 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 676739
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
nheim
Telefon:
Kategorie:
Bildung & Beruf
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 72 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Handwerkszahl der Woche"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).