Die Button-Lösung – So wird der Onlineshop rechtssicher
(IINews) - Schöppingen, 5. Juli 2012 - "Shopbetreiber abgemahnt, Onlineshop erfüllt nicht die neuen gesetzlichen Informationspflichten für Verbraucher". Genau diese Schlagzeile könnte ab dem 1. August 2012 vielen Shopbetreibern in die Quere kommen, wenn Sie ihren Shop nicht entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in den nächsten Wochen umrüsten. Konkret geht es um die Button-Lösung und das Aussehen der Bestellseite speziell für B2C Onlineshops.
Das Thema Button-Lösung wird in den Medien aktuell heiß diskutiert und nach vielen Meinungen ist augenscheinlich lediglich der Bestell-Button in "Zahlungspflichtig bestellen" umzubenennen, um rechtskonform zu bleiben. Doch wer alleine diesen Ansatz verfolgt, der irrt. Gemäß §312g Abs. 2 BGB n.F. ist man als Shopbetreiber verpflichtet, dem Verbraucher weitaus mehr Informationen als bislang mitzuteilen und sich zudem an ein komplexes Regelwerk zu halten. Im Einzelnen sind die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung aufzuzeigen. Der Gesamtpreis und die Versandkosten müssen transparent gemacht werden und die Mindestvertragslaufzeit des Vertrages (sofern Verträge abgeschlossen werden) muss auf der Bestellseite klar hervorgehen. Erschwerend hinzu kommt, dass diese Informationen räumlich unmittelbar zusammenhängen sollen und dazwischen keine Gestaltungsmittel mehr zu platzieren sind. Ein Desaster, wenn man z.B. aktuell die Bestellseite mit zusätzlichen Funktionen ausgestattet hat, die diese räumliche Trennung zerstören. Unzulässig ist ebenfalls eine falsche Positionierung der Inhalte, wenn man z.B. den Bestellbutton nicht korrekt platziert oder ihn gar zweimal anzeigt. Jegliche Verstöße gegen die Norm können in Zukunft abgemahnt werden.
"Vorschriften sind eine Sache, einen komplexen, individuell gestalteten Onlineshop auf die neuen gesetzlichen Regelungen mit wenig Aufwand und Kosten in der Praxis umzustellen, wird viele Shopbetreiber vor sehr große Herausforderungen stellen", weiß auch Sebastian Hamann, Vorstand bei der shopware AG. "Wir als Hersteller sind daher gefragt, unsere Kunden bei der rechtlich einwandfreien Umsetzung so optimal wie möglich zu unterstützen", so Sebastian Hamann weiter. Als einer der führenden Hersteller von Webshopsoftware hat sich die shopware AG mit erfahrenen eCommerce-Spezialisten beraten und bereits heute eine flexible und kostenlose Lösung auf den Markt gebracht, die sich mitunter auch an alle Vorgaben und Empfehlungen von Trusted Shops, dem Gütesiegel für Onlineshops, hält. Das Resultat ist ein frei konfigurierbares Plugin für die Software, mit dem man die Bestellseite als Anwender, ohne Programmierkenntnisse, über die Administration rechtskonform umsetzen kann.
Neben einer hohen Abmahngefahr bei Nichteinhaltung der neuer Vorschriften, muss der Shopbetreiber übrigens noch mit viel weiter reichenden Konsequenzen rechnen, z.B. kommt beim Klick auf den bisherigen „Bestellen“-Button u.U. rechtlich nicht mal mehr ein Vertrag zustande. Ein guter Ratschlag ist daher für Shopbetreiber, sich mit der Button-Lösung intensiv und kurzfristig zu beschäftigen und den Webshop rechtskonform umzustellen. Das Gesetz tritt unwiderruflich zum 1. August 2012 in Kraft, und das damit noch nicht absehbare Konsequenzen bei Nichteinhaltung eine effektive Bedrohung darstellen, steht außer Frage.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die shopware AG ist ein deutscher Softwarehersteller für Online-Shopsysteme. Gegründet im Jahr 2000, konzentriert sich das Unternehmen mit seinen 40 Mitarbeitern derzeit auf sein aktuelles Kernprodukt Shopware 3, eine neuartige und führende Shopsoftware für Unternehmen und Online Shops jeglicher Größe. Mit aktuell mehr als 6000 Kunden und 200 Vertriebspartnern ist die shopware AG einer der erfolgreichsten Hersteller von Shopsoftware. Das Unternehmen ist zu 100 Prozent inhabergeführt, unabhängig und eigenkapitalfinanziert.
Wiljo Krechting
Manager Public Relations
Shopware AG
Eggeroder Straße 6.
D- 48624 Schöppingen
pr(at)shopware.de
Datum: 05.07.2012 - 14:11 Uhr
Sprache: Deutsch
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