Gebäudeversicherung - Schutz für den Garten
Was viele Hauseigentümer nicht wissen: Die Gebäudeversicherung deckt auch Schäden an Gartenhäusern, Lauben oder kleinen Gewächshäusern. Allerdings müssen die Bedingungen auf dem neuesten Stand sein. Bei Altverträgen ist der Schutz nicht immer ausreichend.
(IINews) - Für die eigenen vier Wände ist die Gebäudeversicherung der wichtigste Schutz überhaupt, um im Schadensfall gegen die hohen Koten einer Renovierung oder Reparatur gewappnet zu sein. Schließlich kann ein Feuer, ein Sturm oder ein Leitungswasserschaden für schwere Schäden sorgen, die sich nicht mal eben aus der eigenen Tasche beheben lassen. Die Gebäudeversicherung schützt aber nicht nur das Haus selber, sondern bietet auch umfangreiche Sicherheit für die grüne Lunge - den Garten. Die meisten Hauseigentümer haben ihren Garten ja noch mit allerlei Dingen ausstaffiert wie z. B. eine Gartenlaube, das Gartenhäuschen oder ein Gewächshaus. Außerdem befindet sich auf dem Grundstück fast überall auch noch eine Garage oder ein Carport. Dafür wird im Schadensfall auch Versicherungsschutz benötigt.
Die Bedingungen zur Gebäudeversicherung (VGB 2008, § 5, Absatz 4) sehen für diese sogenannten Grundstücksbestandteile Versicherungsschutz vor. Wer eine Gebäudeversicherung beantragt, muss das Gartenhäuschen oder die Garage zwingend mit angeben, die Versicherungssumme soll ja die kleinen Bauten auch mit abdecken. In der Regel sind diese Grundstücksbestandteile dann beitragsfrei mit versichert. Wird dann bei einem Sturm die Gartenlaube durch einen umstürzenden Baum zerstört, besteht durch die Gebäudeversicherung entsprechend Versicherungsschutz.
Ältere Bedingungen zur Gebäudeversicherung (VGB 2005 und älter) können hier schnell zum Fallstrick im Schadensfall werden. Hierfür gab es die Klausel 7264 (sonstiges Zubehör und sonstige Grundstücksbestandteile). Wenn diese Klausel nicht separat vereinbart wurde, bleib der Hauseigentümer bei einer beschädigten Garage oder einem zerstörten Carport auf seinen Kosten sitzen. Werfen Sie einmal einen Blick in Ihre Versicherungsbedingungen - ist Ihre Gartenlaube oder das Carport wirklich ausreichend abgesichert?
Stürme können nicht nur am Haus selber, sondern auch im Garten schwere Schäden verursachen. Bäume werden entwurzelt oder Teile des Astwerks reißen ab und stürzen hinunter. Wenn dabei ein Gartenhaus zerstört wird, besteht zunächst für den Schaden am Gartenhaus auch Versicherungsschutz, wenn es denn im Vertrag zur Gebäudeversicherung mit benannt ist. Jetzt kommt der nächste Ärger: Der schwere Baum kann nicht einfach so entsorgt werden, da muss eine Fachfirma mit schwerem Gerät ran: Wer in seiner Gebäudeversicherung die sogenannten Bewegungs- und Schutzkosten versichert hat, kann sich beruhigt zurücklehnen. Die Kosten für die Beseitigung des Baumes werden mit übernommen. Anders sieht es aus, wenn auf den Einschluss dieser Klausel verzichtet wurde. Dann muss die Beseitigung des Baumes selber bezahlt werden.
Besteht in der Gebäudeversicherung auch Schutz gegen Elementarschäden? Bei Starkregen und einer daraus resultierenden Überschwemmung kann der Garten schnell unter Wasser stehen. Und spätestens dann ist auch das Gartenhaus betroffen, wenn das Wasser eindringt und für Schäden am Holz sorgt.
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Datum: 05.07.2012 - 09:15 Uhr
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