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Service-Friday: Sperrfristen sind notwendig

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(IINews) - Die Mitgliedschaft bei einer eigentumsorientierten Wohnungsbaugenossenschaft ermöglicht Ihnen den Aufbau Ihres eigenen Vermögens. Wie bei allen vermögenswirksamen Anlageformen, müssen Sie bestimmte Sperrfristen einhalten. Für diese Zeit liegt Ihr Geld fest. Genossenschaftssparen hat den geringsten Eigenaufwand aller Anlagen des Vermögensbildungsgesetzes. Deshalb ist es ist wichtig, dass Sie ihren monatlichen Beitrag zunächst der Wohnungsbaugenossenschaft überlassen! Die Sperrfrist ist notwendig, da die Mitgliedsgelder in Immobilien investiert werden und so Kapital aufgebaut wird. Die Frist ist bei der Anlage in Wohnungsbaugenossenschaften gesetzlich auf sechs Jahre festgelegt. Nach Ablauf dieser Zeit kann sie dann jederzeit aufgehoben werden. Ihr angesammeltes Geld, inklusive Dividende, wird ausgezahlt und Sie können frei darüber verfügen. Das Kapital ist nach Ablauf der Sperrfrist nicht zweckgebunden.

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Bereitgestellt von Benutzer: Wohnungsbaugenossenschaft
Datum: 02.07.2012 - 11:41 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Ramona Pistone
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Leidersbach


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Geldanlage


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