DFB-Sportgericht bestätigt Antrag des Kontrollausschusses
(ots) - Fortuna legt gegen das Urteil Einspruch ein
Das DFB-Sportgericht ist am Donnerstagnachmittag im schriftlichen
Einzelrichterverfahren durch den Vorsitzenden Hans E. Lorenz dem
Antrag des DFB-Kontrollausschuss gefolgt und hat gegen Fortuna
Düsseldorf wegen der Vorkommnisse in den beiden Relegationsspielen
und drei Zweitliga-Begegnungen der abgelaufenen Saison neben einer
Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro einen Zuschauerausschluss beim
ersten Heimspiel der neuen Saison ausgesprochen.
Fortuna Düsseldorf legt gegen dieses Urteil Einspruch ein.
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Tom Koster
Pressesprecher
Fortuna Düsseldorf
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40474 Düsseldorf
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Datum: 28.06.2012 - 17:28 Uhr
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