Gebäudeversicherung: die Probleme bei Starkregenfällen
Bei der Gebäudeversicherung muss man unbedingt an den Einschluss von Elementarschäden denken. Dann ist derüberflutete Keller auch mit versichert.
(IINews) - Der vergangene Sonntag war wieder ein Beleg dafür, dass starke Regenfälle mittlerweile im Wetterkalender an der Tagesordnung stehen können. Oftmals hinterlässt der Regen lokal Überschwemmungen, gegen die sich Hauseigentümer absichern müssen. Denn nicht selten führen die Wassermassen zu einem Anstieg der Pegel innerhalb der Kanalisation, ein Rückstau und ein überfluteter Keller ist die Folge. Wenn es zu einem Schaden kommt, greift der Schutz der Gebäudeversicherung in Kombination mit der Elementarversicherung.
Die Erweiterung der Gebäudeversicherung ist allein schon aus diesem Grund sinnvoll, da eine Überschwemmung zu den Elementarschäden gehört, wie auch Erdbeben, Erdrutsch oder Lawinen. Läuft der Keller durch von außen eindringenden Wassermassen voll, muss diese Zusatzabsicherung vorhanden sein, wenn der Schaden durch die Gebäudeversicherung übernommen werden soll.
Ist der sintflutartige Regen erst einmal ausgebrochen, stehen schnell ganze Straßenzüge unter Wasser. Teilweise werden dann noch die Gehwege überflutet und Wasser dringt von außen über Kellerschächte und Kellerabgänge in das unter Straßenniveau liegende Geschoss ein. Dabei kann man selber einfach Abhilfe schaffen: Wenn die Regenabläufe am Straßenrand unabhängig von Stadtwerken oder kommunalen Betrieben gereinigt werden, kann Regenwasser schneller abfließen. Häufig sind diese Abläufe mit Laub und Unrat verstopft, sodass Regenwasser nicht ablaufen kann.
Wo sich ein solcher Wasserstau nicht vermeiden lässt, sollte man prüfen, ob nicht nicht die Oberkante zu Kellerfenstern erhöht werden kann. Gleichzeitig müssen Rückstauventile regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden. Im Ernstfall dringt sonst fäkalienhaltiges Abwasser durch die Ableitungsrohre in den Keller oder sogar die Wohnung ein. In einem solchen Fall kann die Gebäudeversicherung prüfen, ob ein solcher Schaden überhaupt reguliert werden muss. Denn in den Obliegenheitspflichten eines Hauseigentümers liegt es auch, sämtliche Maßnahmen zu treffen, dass kein Wasser in das Gebäude eindringen kann. Dazu gehört eben auch ein Rückstauventil.
Erst am vergangenen Mittwoch kam es in Niederbayern zu einem schweren Unwetter. Zahlreiche Keller wurden dabei überflutet, Feuerwehr und Polizei waren im Dauereinsatz. Durch die Überflutung von mehreren Straßen und Unterführungen kam es auch zu Schäden durch vollgelaufene Keller von mehreren Wohnhäusern.
Nur wer über ausreichenden Schutz gegen Elementarschäden verfügt, kann auch damit rechnen, dass durch die Gebäudeversicherung ein solcher Schaden übernommen wird. Ein Rückstauventil sollte nicht nur bei Häusern mit Keller vorhanden sein, sondern auch bei Verzicht auf den Keller ist eine solche Sicherung unverzichtbar. Wenn nämlich das Wasser sich direkt seinen Weg durch die Räume im Erdgeschoss sucht, sind zudem auch noch schwere Schäden am Hausrat zu erwarten.
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Datum: 25.06.2012 - 12:05 Uhr
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