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Verwaltungsrat der Techniker Krankenkasse beschließt neue Leistungen

ID: 665296

(ots) - Die Versicherten der Techniker Krankenkasse (TK)
können künftig weitere, zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen,
die über den gesetzlichen Katalog hinausgehen. Das hat der
Verwaltungsrat der Kasse in seiner heutigen Sitzung beschlossen.

Sportmedizinische Untersuchung und Beratung

Die TK bezuschusst alle zwei Jahre die sportmedizinische
Untersuchung und Beratung beim Arzt. Damit möchte die Kasse einen
Anreiz für die Versicherten schaffen, sich regelmäßig
sportmedizinisch untersuchen zu lassen. Je nach medizinischer
Notwendigkeit kann der Zuschuss bis zu 120 Euro betragen.

Vorsorgeleistungen für Organspender

Mit der Reform des Transplantationsgesetzes erhalten Lebendspender
von Organen oder Geweben einen gesetzlichen Anspruch auf medizinische
Maßnahmen der Rehabilitation. Die TK weitet diesen Anspruch aus und
gewährt Spendern darüber hinaus auch stationäre Vorsorgeleistungen,
falls eine medizinische Rehabilitation nicht in Betracht kommt.

Haushaltshilfe

Versicherte, die aufgrund einer Erkrankung zeitweise ihren
Haushalt nicht führen können, haben Anspruch auf eine Haushaltshilfe.
Bislang war die Leistung jedoch an die Voraussetzung geknüpft, dass
ein Kind bis zum Alter von 14 Jahren im Haushalt lebt. Künftig
übernimmt die TK auch dann die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn
kein Kind im Haushalt lebt, dadurch aber ein Klinikaufenthalt
vermieden wird.

Die Vorsorgeleistungen für Organspender stehen den Kunden der TK
ab dem 1. Oktober 2012 zur Verfügung, die weiteren zusätzlichen
Leistungen bereits ab dem 1. August 2012 - vorbehaltlich der
Zustimmung des Bundesversicherungsamtes.



Pressekontakt:
Für Rückfragen: Michael Schmitz, Tel. 040 - 6909 - 1191, E-Mail:
m.schmitz(at)tk.de, Social Media Newsroom: www.newsroom.tk.de, Twitter:




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Datum: 22.06.2012 - 13:11 Uhr
Sprache: Deutsch
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Gesundheit & Medizin


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