Gentechnik: Ist 0,1% noch Null?
(IINews) - Berlin, 20.06.2012. In wenigen Wochen will die EU-Kommission einen Verordnungsvorschlag vorlegen, mit dem Spuren von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) bei importierten Nahrungsmitteln zugelassen werden sollen, auch wenn die betreffenden GVO in der EU nicht zugelassen sind. Schon vor seiner Veröffentlichung geht der Streit los, nachdem die Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ilse Aigner (CSU), von vorneherein ankündigte, auf Nulltoleranz beharren zu wollen. Damit ist die bislang geltende scharfe Grenze von 0,0% gemeint. Auf „Nulltoleranz“ pocht aber auch die EU-Kommission. Nur liegt diese für die Behörde bei 0,1% - es handele sich dabei um kaum vermeidbare Verunreinigungen im Zuge von Transport, Lagerung und Verarbeitung. Ebenso sieht es die FDP, die Aigners Vorpreschen heftig kritisiert hatte und auf die enormen Kosten verweist, die Ex- und Importeuren durch die bisherige EU-Regelung entstehen. Denn enthalten beispielsweise zur Ölproduktion importierte Leinsamen nur die allergeringste Verunreining durch nicht zuge-lassene GVO, dann muß nach geltendem Recht die gesamte Ware vernichtet werden. Dies gilt auch für GV-Produkte, die im Exportland wie USA oder Brasilien zugelassen sind und deren Zulassungsverfahren in der EU noch anhängig ist oder deren Zulassung abgelaufen ist. Besonders der erstere Fall der sog. asynchronen Zulassung führt häufig zu Problemen im Handel, denn die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) abhängige Zulassung neuer GVO für die EU kann bis zu zwei Jahre in Anspruch nehmen. Für die beiden genannten Fälle will Brüssel nun die Regeln lockern, ebenso wie schon im vergangenen Jahr für die Futtermittel. Mit den 0,1% in Lebensmitteln hingegen, ursprünglich auch früher geplant, hat die EU-Behörde etwas länger gezögert, doch bleibt trotz Wartens der Gegenwind nicht aus. Und beide Seiten haben ihre Gründe, wenn 0,1% mal als „Einfallstor“, mal als „technisch Null“ bezeichnet wird…
Nicht nur beim Import, sondern auch beim Anbau widersetzt sich Deutschland den EU-Plänen bezüglich Gentechnik: Seit knapp zwei Jahren diskutieren Europas Minister einen Entwurf der EU-Kommission zum GVO-Anbau. Diese hat es satt, mit der Verantwortung für die Genpflanzen auch den schwarzen Peter zugeschoben zu bekommen und will die Mitgliedstaaten ihre Gen-Angelegenheiten selbst regeln lassen. Durch den Vorschlag soll innerhalb des EU-weiten Rechtsrahmens eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, den Anbau von genetisch veränderten Organismen auf ihrem Hoheitsgebiet oder in einzelnen Regionen zu beschränken oder zu untersagen, und zwar auch aus ethischen und sozioökonomischen Gründen. Der kontroverse Entwurf beschäftigt bis dato vier Ratspräsidentschaften der EU, aber vor allem Deutschland und Frankreich halten dagegen, so daß es auf der jüngsten Ratstagung wieder nicht zu einer Einigung kam.
Die meisten Länder wollen die Renationalisierung von GVO-Entscheidungen. Was sind die Gründe hinter dem „Nein“ der großen EU-Länder? Hat der Gesetzesvorschlag noch eine Chance? In der aktuellen Ausgabe des „Europäischen Informationsbriefs Gesundheit“ werden Antworten und Informationen gegeben.
Auch beim Klonen legt die EU-Kommission wieder los. Nachdem mit Ach und Krach die Novel-Food-Verordnung im vergangenen Jahr gescheitert war, startet sie nun einen neuen Anlauf und befragt die Interessenträger in einer öffentlichen Konsultation. Weitere Anhörungen der Behörde betreffen u.a. die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung - Europa-Kontakt nennt alle Daten, Informationen und Ansprechpartner. Die neuesten EU-Bestimmungen und Veröffentlichungen zu gesundheitsbezogenen Angaben, Badegewässerqualität und Beihilfen werden ebenso thematisiert wie Fragen zu Pharmapatenten und der Entwicklung der öffentlichen Ausgaben im EU-Gesundheitswesen.
Außerdem beinhaltet der „Europäische Informationsbrief Gesundheit“ Informationen zu Fördermitteln, Stellen-, Studien- und Dienstleistungsausschreibungen der EU in den Bereichen Gesundheit und Soziales. Ein kostenloses Leseexemplar im PDF-Format kann über die Internetseite von Europa-Kontakt bestellt werden.
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Der „Europäische Informationsbrief Gesundheit“ mit dem Fokus auf EU-Ausschreibungen, Politik und Recht im Gesundheits- und Sozialbereich erscheint sechsmal jährlich in gedruckter Form.
Datum: 20.06.2012 - 10:06 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:
Essen und Trinken
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