Ärztetag: Kabinettsentwurf zum Psych-Entgelt-Gesetz nachbessern
(ots) - Nürnberg, 24.05.2012 - Der Gesetzentwurf zur
Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische
und psychosomatische Einrichtungen (Psych-Entgelt) muss erheblich
nachgebessert werden. Dafür sprachen sich die Delegierten des 115.
Deutschen Ärztetages in Nürnberg aus. Insbesondere die Sicherstellung
einer umfänglichen und qualitativ hochwertigen Personalausstattung,
die Entbürokratisierung und die Einbeziehung medizinischer Experten
in die weitere Ausgestaltung des Systems seien zentrale Punkte, die
einer Verbesserung bedürfen, hob der Ärztetag hervor.
Nach dem Gesetz sollen Krankenhäuser die Behandlungen in der
Psychiatrie nicht mehr nach der Bundespflegesatzverordnung abrechnen,
sondern nach einem neuen leistungsorientierten, pauschalierten
Vergütungssystem. Wegen der besonders variablen
Behandlungserfordernisse in diesem Bereich, soll die Vergütung nicht
über das DRG-System, sondern über Tagespauschalen erfolgen. Der
Ärztetag forderte, dass das geplante tagespauschalierende
Entgeltsystem langfristig beibehalten und nicht allmählich in eine
DRG-Systematik überführt werde. Auch sei die Datensicherheit der
Patienten im Hinblick auf die mit der neuen Vergütungssystematik
einhergehenden Informationen sicherzustellen.
Der Deutsche Ärztetag tagt vom 22. Bis 25. Mai in Nürnberg.
Weitere Informationen und Videos zu den Beratungen unter
www.bundesaerztekammer.de.
Pressekontakt:
Pressestelle der deutschen Ärzteschaft
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin
Tel: 030-4004 56 704
Fax: 030-4004 56 707
http://www.bundesaerztekammer.de
BÄK auf Twitter: http://twitter.com/BAEKaktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 24.05.2012 - 12:32 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 645420
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Berlin
Telefon:
Kategorie:
Gesundheit & Medizin
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 106 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Ärztetag: Kabinettsentwurf zum Psych-Entgelt-Gesetz nachbessern"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundesärztekammer (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).