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Einspruch gegen Relegations-Spielwertung abgewiesen

ID: 642792

(ots) - Hertha BSC Berlin zieht vor das
DFB-Bundesgericht

Der Einspruch, den Relegationsspielgegner Hertha BSC Berlin am
vergangenen Mittwoch gegen die Wertung des Rückspiels eingelegt
hatte, wurde am Montagnachmittag vom Sportgericht des DFB unter
Vorsitz von Richter Hans E. Lorenz abgewiesen.

Der überwiegende Teil der 51.000 Zuschauer hatte am Dienstag
vergangener Woche in der ESPRIT arena das entscheidende Spiel zum
Aufstieg bzw. den Verbleib in der 1. Bundesliga friedlich begleitet.
Nach dem 2:1-Treffer für die Fortuna waren Dutzende pyrotechnischer
Gegenstände im Berliner Fanblock gezündet und in beachtlicher Zahl
auf das Spielfeld geworfen worden. Es folgte eine Unterbrechung des
Spiels durch Schiedsrichter Wolfgang Stark, der - ausgelöst durch
eine weitere Unterbrechung, die durch Hertha-Fans unmittelbar vor
Ablauf der regulären Spielzeit hervorgerufen wurde - eine notwendige
Nachspielzeit von sieben Minuten ermittelte. Innerhalb dieser
Nachspielzeit hatten erste Düsseldorfer Fans den Innenraum betreten.
Dies war und wird von den Verantwortlichen der Fortuna ausdrücklich
verurteilt. Nach einem Schuss ins Toraus wurde der folgende Pfiff des
Unparteiischen als Schlusssignal missverstanden und zahlreiche Fans
rannten auf den Platz. Daraufhin wurde die Partie erneut
unterbrochen. Der Platz wurde innerhalb kürzester Zeit geräumt -
teils unter Mithilfe der Düsseldorfer Spieler. Da sich Wolfgang Stark
ein Bild von der Lage innerhalb der ESPRIT arena machen wollte, zogen
sich das Schiedsrichter-Gespann und die Mannschaften in ihre Kabine
zurück.

Nach rund 20 Minuten konnte die Partie fortgesetzt werden.
Wolfgang Stark informierte beide Mannschaften, dass eine
Restspielzeit von eineinhalb Minuten auszutragen sei. Wie inzwischen
bestätigt, wurde das Spiel hernach ordnungsgemäß abgepfiffen. Dies




sahen jedoch etliche Berliner Spieler als auch die Verantwortlichen
von Hertha BSC anders, worauf der Einspruch erhoben worden war.

Am Freitag gab es dann eine Anhörung, die mehr als sechs Stunden
beanspruchte und in der etliche Zeugen, wie das
Schiedsrichtergespann, Spieler der Hertha als auch DFB- und
DFL-Verantwortliche aussagten. Nach einer Unterbrechung bis zum
Montag verkündete Richter Hans E. Lorenz das Urteil, nach dem keine
Irregularität im Ablauf des Spiels festzustellen sei. Lorenz: "Der
Einspruch hatte keinen Erfolg, weil kein Einspruchsgrund nachzuweisen
war. Der Schiedsrichter hat jederzeit regelkonform gehandelt und die
von Hertha BSC behauptete einseitige Schwächung durch die
Unterbrechung konnte nicht belegt werden." Der Richter begründete
weiter, dass ein Nachweis der Schwächung von Berliner Spielern nicht
festgestellt werden konnte. "Die Nachteile der Unterbrechungen
treffen beide Mannschaften gleichermaßen. Zwei Unterbrechungen sind
von Hertha BSC zu verantworten, eine von Fortuna Düsseldorf. Wir
stellen fest, dass ein Einspruchsgrund nicht vorliegt und dieser
abzuweisen war."

Peter Frymuth: "Wir sind erleichtert und freuen uns, dass die
sportliche Entscheidung der Relegationsspiele Bestand hat. Aus
unserer Sicht ist das Urteil gerecht."

Paul Jäger, der gemeinsam mit Fortuna-Anwalt Horst Kletke in
Frankfurt bei der Urteilsverkündung zugegen war, sagte: "Ich bin sehr
froh, dass wir dem Ziel, das sich die Mannschaft durch harte Arbeit
über eine ganze Saison erkämpft hat, nun wieder ein gutes Stück näher
gerückt ist. Ganz allmählich kommt bei mir wieder Aufstiegsfreude
auf."

Hertha BSC Berlin hat die Möglichkeit, gegen das Urteil Einspruch
einzulegen, genutzt und wird nunmehr das Bundesgericht des DFB
anrufen.

Aus diesem Grunde wird die Mannschaft von Chefcoach Norbert Meier
auch in den kommenden Tagen weitere, strikt nicht-öffentliche
Trainingseinheiten abhalten. Am morgigen Dienstag ist allerdings
trainingsfrei.



Pressekontakt:
Tom Koster
Pressesprecher
Fortuna Düsseldorf
Arena-Straße 1
40474 Düsseldorf
Tel. +49 211 23 80 137
Fax. +49 211 23 80 120
E-Mail t.koster(at)fortuna-duesseldorf.de
Homepage www.fortuna-duesseldorf.de

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Datum: 21.05.2012 - 18:02 Uhr
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