InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Abmahnung RA Gereon Sandhage... und dann passierte nichts

ID: 631779

„Es ist schlicht eine billige Methode, an vermeintlich schnelles Geld zu gelangen. Nicht minder verwundert es, dass diese Vorgehensweise der Anwälte, die sich selbst prostituieren, gängige Praxis zu sein scheint“ antwortet mir Pietruska zum Stand der Abmahnung des Rechtsanwaltes Sandhage.


(IINews) - Wer im Internet präsent ist, muss jeden Tag damit rechnen, mit unliebsamem Mitmenschen in Kontakt zu kommen. Eine besondere Gattung geldhungriger Haie bedient sich eines -für sie- legalen Mittels: der Abmahnung. Allerdings werden Abmahnungen meist mehr als nur grenzwertig eingesetzt.
Ziel einer Abmahnung ist in erster Linie „eigentlich“ die Vermeidung teurer Gerichts- und Prozesskosten – Doch ist dem wirklich so? Generell ist gegen die Form eines solchen Rechtsmittels nichts einzuwenden, wenn es sinnvoll angewandt wird.

Mit einer überzogenen Forderung und einem nicht einwandfrei formuliertem Text erhielten wir die Abmahnung des Rechtsanwaltes Gereon Sandhage aus Berlin über seinen angeblichen Mandanten Rapid Maler GmbH. Die gezielte Einschüchterung, welche uns per Fax und Brief erreichte, wurde einfach und klar repliziert.
>>> wir berichteten auf Firmenpresse. de unter http://www.firmenpresse.de/pressinfo405489.html

Und dann passierte…. nichts. Keine Antwort. Nichts. Einfach nichts.
Mit so wenig hatten selbst wir nicht gerechnet.

„Es ist schlicht eine billige Methode, an vermeintlich schnelles Geld zu gelangen. Nicht minder verwundert es, dass diese Vorgehensweise der Anwälte, die sich selbst prostituieren, gängige Praxis zu sein scheint“ antwortet mir Pietruska zum Stand der Abmahnung des Rechtsanwaltes Sandhage.
„Allerdings hat es der Gesetzgeber bis Dato auch nicht wirklich geschafft, in diese Grauzone etwas Rechtsfarbe zu bringen. Bedient man sich diverser Suchmaschinen, wird man schnell fündig: Eine erschreckende Anzahl Betroffener berichtet in diversen Foren von der perversen Abzock-Masche. Und immer sind es die gleichen Namen der Abmahnanwälte, die da auftauchen. Man könnte meinen, diese Damen und Herren hätten als Rechtsbeistände genug andere Arbeit, der sie sich widmen könnten. Nur dem ist nicht so. Als ich mit meiner Selbständigkeit vor 20 Jahren anfing, hieß es im Volksmund – werde Anwalt und gehe in die Politik. Nur was soll Deutschland mit 2,5 Millionen studierten, arbeitslosen Rechtsanwälten in der Politik?“ erklärt Pietruska weiter.





„An der Reaktion aus der Abmahnung von Gereon Sandhage allein merkt man, was hinter solch arbeitslosen Anwälten steckt. Wehren, auch mit einfachen Mitteln. Nur so wird diesen Maulaufreißern der Wind aus den Segeln genommen. Der direkte Widerstand hilft oft sehr viel. Zudem wäre es eine Verschwendung von Ressourcen, geldgeilen Abmahnanwälten den Benz zu finanzieren.“ fasst Pietruska zusammen.

Abmahnungen von Konkurrenten, Online-Shop- und Webseiten-Betreibern aber auch von Privatpersonen im Internet sind mittlerweile an der Tagesordnung. Ob diese jedoch immer gerechtfertigt sind, bleibt dahingestellt. Jedes Unternehmen sollte im Falle einer Abmahnung schnellstens Handeln. Es gilt zu prüfen, ob es sich um eine gerechtfertigte Interessenverfolgung handelt oder hier, wie meist üblich, juristische Abzocke betrieben wird.

„Nur Rechtssicherheit können Sie nicht erwarten. Bei 1.924 Gesetze und 3.440 Verordnungen mit insgesamt 76.382 Artikeln in deutschen Bundesrecht (Stand: 31. Dezember 2009) zzgl. der Gesetze und Verordnungen, welche im jeweiligen Bundesland gelten, plus aller EU Verordnungen, müssten Sie ihr Leben dem Lesen und Verstehen der Gesetze widmen, um „halbwegs rechtssicher“ durchs Leben zu kommen. Ein kluger Mann sagte mal: Etwas komplizierter zu machen, als es eigentlich ist, kann jeder. Sich aber den einfachen Dingen zu widmen, zeichnet den erfolgreichen aus. Abmahnanwälte wie Rechtsanwälte Gereon Sandhage sind lediglich Gegner meines Unternehmens. Mehr nicht. Wer einen Pit Bull auf einen anderen Menschen ansetzt, braucht sich nicht zu wundern, wenn die Reaktion der eigene Pit Bull ist, der besser ausgebildet, stärker und aggressiver ist. Wenn ich mir privat einen Wachhund anschaffe, dann nur, weil ich mein Haus schützen möchte. Jedes Unternehmen braucht mit dem Wissen über die Anzahl der vielen sinnvollen und sinnlosen Gesetzen in Deutschland nichts anderes.“ schließt Pietruska unser Gespräch.

Schlussendlich bleibt festzuhalten, dass die Abmahnung der Rapid Maler GmbH über Rechtsanwalt Gereon Sandhage nur „heiße Luft“ gewesen zu sein scheint.

Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Presseabteilung
Thomas Reichelt: www.lotex24.eu

Lotex24 / Deutschland
Telefon: 03562 / 69 34 30
Telefax: 03562 / 69 25 69
www.lotex24.de

business to business Kunde:
lotex24 / Polen
Telefon: +48 (0) 68 / 3 75 67 26
Telefax: +48 (0) 68 3 62 56 12
www.lotex24.com



Leseranfragen:

Presseabteilung
Thomas Reichelt: www.lotex24.eu



PresseKontakt / Agentur:

Presseabteilung
Thomas Reichelt: www.lotex24.eu



drucken  als PDF  an Freund senden  janolaw-Abmahnschutz jetzt auch für shopware-Kunden Intershop bleibt im ersten Quartal auf Wachstumskurs
Bereitgestellt von Benutzer: lotex24
Datum: 05.05.2012 - 16:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 631779
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Thomas Reichelt
Stadt:

Forst / Lausitz


Telefon: 03562/692560

Kategorie:

Online-Shopping


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 331 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Abmahnung RA Gereon Sandhage... und dann passierte nichts"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

lotex24 Sp.zo.o. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von lotex24 Sp.zo.o.



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.238
Registriert Heute: 1
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 205


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.