InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Wissenswertes

ID: 631763

Wissenswertes

(IINews) - Hier stelle ich Erklärungen zu den Fragen auf, die oft
aufkommen. Ganz oft werden Fragen im Internet nur in einem
nicht leicht verständlichen Text beantwortet. Dies möchte ich
soweit es geht ändern. Sie sollen sich um andere Dinge
kümmern können als um die Antwort Ihrer Fragen.

Was bedeutet Pflegestufe I?
Pflegestufe I bedeutet erhebliche Pflegebedürftigkeit. Hiermit
sind jene Personen gemeint, die bei der Körperpflege, der
Ernährung oder der Beweglichkeit für wenigstens zwei
Tätigkeiten aus einem oder mehreren Bereichen mindestens
1x täglich Hilfe brauchen und mehrfach in der Woche bei der
hauswirtschaftlichen Versorgung helfende Hände benötigen.
Der Zeitaufwand für die Hilfe bei der Grundpflege und der
hauswirtschaftlichen Versorgung belaufen sich im
Tagesdurchschnitt mindestens auf 1,5 Stunden, wobei der
Grundpflege mehr als 45 Minuten zuteil wird.

Was ist der Unterschied in Pflegestufe II?
Zu dieser Gruppe zählen Menschen, die bei der Körperpflege,
der Ernährung oder der Mobilität mindestens 3x täglich zu
verschiedenen Tageszeiten und mehrfach in der Woche bei
der hauswirtschaftlichen Versorgung jemand brauchen, der
ihnen unter die Arme greift. Die Zeitinvestition für die Hilfe bei
der hauswirtschaftlichen Verosrgung muss im
Tagesdurchschnitt mindestens 3 Stunden betragen, wobei auf
die Grundpflege mehr als 2 Stunden fallen.

Welche Vorraussetzungen sind für Pflegestufe III gegeben?
Hierzu gehören die Personen, die bei der Körperpflege, der
Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, also
auch nachts, der Hilfe bedürfen und bei denen mehrfach in
der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung nötig
ist. Der Zeitanspruch auf die Hilfe bei der Grundpflege und der
hauswirtschaftlichen Versorgung im Tagesdurchschnitt sind
mindestens 5 Stunden, wovon 4 Stunden auf die Grundpflege




fallen.

Sylvia Grünert

Zur Person:
-examinierte Krankenschwester
-Pflegedienstleiterin
-Qualitätsbeauftragte
-Berufserfahrung in unterschiedlichen Pflegeeinrichtungen
und Arztpraxen
-unabhängige Pflegegutachterin

Am Blütengrund 2
04425 Taucha

kostenlos: 0800 795 84 24

E-Mail: pflegesg(at)web.de oder info(at)pflegesg.de

Webseite: www.pflegegutachten-zentrale.de

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Sylvia Grünert

Zur Person:
- examinierte Krankenschwester
- Pflegedienstleiterin
- Qualitätsbeauftragte
- Berufserfahrung in unterschiedlichen Pflegeeinrichtungen
und Arztpraxen
- unabhängige Pflegegutachterin

Am Blütengrund 2
04425 Taucha

kostenlos: 0800 795 84 24

E-Mail: pflegesg(at)web.de oder info(at)pflegesg.de

Webseite: www.pflegegutachten-zentrale.de



PresseKontakt / Agentur:

Sylvia Grünert

Zur Person:
- examinierte Krankenschwester
- Pflegedienstleiterin
- Qualitätsbeauftragte
- Berufserfahrung in unterschiedlichen Pflegeeinrichtungen
und Arztpraxen
- unabhängige Pflegegutachterin

Am Blütengrund 2
04425 Taucha

kostenlos: 0800 795 84 24

E-Mail: pflegesg(at)web.de oder info(at)pflegesg.de

Webseite: www.pflegegutachten-zentrale.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Pflegegutachten nach § 37 SGB XI Über mich
Bereitgestellt von Benutzer: Investment
Datum: 05.05.2012 - 12:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 631763
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Sylvia Grünert
Stadt:

Taucha



Kategorie:

Gesundheit & Medizin


Meldungsart: PresseMitteilung
Versandart: Veröffentlichung

Dieser Fachartikel wurde bisher 188 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Wissenswertes"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Sylvia Grünert (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Meine Dienstleistungen als Pflegegutachterin ...

Die Aufgabe der Pflegeversicherung ist es, Pflegebedürftigen Hilfe zu leisten, die wegen der schwere der Pflegebedürftigkeit auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind. Es soll den Pflegebedürftigen ermöglicht werden, ein weitgehend s ...

Wann bekomme ich eine Pflegestufe? ...

Bei der Entscheidung der Pflegestufe ist ausschlaggebend, wie viele Minuten täglich pflegerische Hilfe in Anspruch genommen wird, z. B. Körperpflege, Toilettengang, Mobilität etc. Der § 14 SGB XI besagt, was Hilfebedarf im Sinne des Gese ...

Alle Meldungen von Sylvia Grünert



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.249
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 261


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.