Wissenswertes
Wissenswertes
(IINews) - Hier stelle ich Erklärungen zu den Fragen auf, die oft
aufkommen. Ganz oft werden Fragen im Internet nur in einem
nicht leicht verständlichen Text beantwortet. Dies möchte ich
soweit es geht ändern. Sie sollen sich um andere Dinge
kümmern können als um die Antwort Ihrer Fragen.
Was bedeutet Pflegestufe I?
Pflegestufe I bedeutet erhebliche Pflegebedürftigkeit. Hiermit
sind jene Personen gemeint, die bei der Körperpflege, der
Ernährung oder der Beweglichkeit für wenigstens zwei
Tätigkeiten aus einem oder mehreren Bereichen mindestens
1x täglich Hilfe brauchen und mehrfach in der Woche bei der
hauswirtschaftlichen Versorgung helfende Hände benötigen.
Der Zeitaufwand für die Hilfe bei der Grundpflege und der
hauswirtschaftlichen Versorgung belaufen sich im
Tagesdurchschnitt mindestens auf 1,5 Stunden, wobei der
Grundpflege mehr als 45 Minuten zuteil wird.
Was ist der Unterschied in Pflegestufe II?
Zu dieser Gruppe zählen Menschen, die bei der Körperpflege,
der Ernährung oder der Mobilität mindestens 3x täglich zu
verschiedenen Tageszeiten und mehrfach in der Woche bei
der hauswirtschaftlichen Versorgung jemand brauchen, der
ihnen unter die Arme greift. Die Zeitinvestition für die Hilfe bei
der hauswirtschaftlichen Verosrgung muss im
Tagesdurchschnitt mindestens 3 Stunden betragen, wobei auf
die Grundpflege mehr als 2 Stunden fallen.
Welche Vorraussetzungen sind für Pflegestufe III gegeben?
Hierzu gehören die Personen, die bei der Körperpflege, der
Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, also
auch nachts, der Hilfe bedürfen und bei denen mehrfach in
der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung nötig
ist. Der Zeitanspruch auf die Hilfe bei der Grundpflege und der
hauswirtschaftlichen Versorgung im Tagesdurchschnitt sind
mindestens 5 Stunden, wovon 4 Stunden auf die Grundpflege
fallen.
Sylvia Grünert
Zur Person:
-examinierte Krankenschwester
-Pflegedienstleiterin
-Qualitätsbeauftragte
-Berufserfahrung in unterschiedlichen Pflegeeinrichtungen
und Arztpraxen
-unabhängige Pflegegutachterin
Am Blütengrund 2
04425 Taucha
kostenlos: 0800 795 84 24
E-Mail: pflegesg(at)web.de oder info(at)pflegesg.de
Webseite: www.pflegegutachten-zentrale.de
Sylvia Grünert
Zur Person:
- examinierte Krankenschwester
- Pflegedienstleiterin
- Qualitätsbeauftragte
- Berufserfahrung in unterschiedlichen Pflegeeinrichtungen
und Arztpraxen
- unabhängige Pflegegutachterin
Am Blütengrund 2
04425 Taucha
kostenlos: 0800 795 84 24
E-Mail: pflegesg(at)web.de oder info(at)pflegesg.de
Webseite: www.pflegegutachten-zentrale.de
Sylvia Grünert
Zur Person:
- examinierte Krankenschwester
- Pflegedienstleiterin
- Qualitätsbeauftragte
- Berufserfahrung in unterschiedlichen Pflegeeinrichtungen
und Arztpraxen
- unabhängige Pflegegutachterin
Am Blütengrund 2
04425 Taucha
kostenlos: 0800 795 84 24
E-Mail: pflegesg(at)web.de oder info(at)pflegesg.de
Webseite: www.pflegegutachten-zentrale.de
Datum: 05.05.2012 - 12:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 631763
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Sylvia Grünert
Stadt:
Taucha
Kategorie:
Gesundheit & Medizin
Meldungsart: PresseMitteilung
Versandart: Veröffentlichung
Dieser Fachartikel wurde bisher 188 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Wissenswertes"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Sylvia Grünert (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).