Pflegegutachten nach § 37 SGB XI
Pflegegutachten nach § 37 SGB XI
(IINews) -
Pflegen Sie einen Angehörigen oder haben Sie selbst eine
Pflegestufe und nehmen keinen Pflegedienst in Anspruch, so
benötigen Sie in regelmäßigen Zeitabständen ein
Pflegegutachten für Ihre Pflegekasse. Dieses dient als
Nachweis, dass die erbrachte Qualität der Pflege dem
Pflegezustand angemessen und die Pflege sichergestellt ist.
Bei Pflegestufe I und II ist das Gutachten halbjährlich, bei
Pflegestufe III vierteljährlich vorzulegen, wobei die jeweiligen
Kosten von der Pflegekasse übernommen werden.
Gerne berate ich Sie und erstelle Ihnen ein entsprechendes
Pflegegutachten.
Sylvia Grünert
Zur Person:
-examinierte Krankenschwester
-Pflegedienstleiterin
-Qualitätsbeauftragte
-Berufserfahrung in unterschiedlichen Pflegeeinrichtungen
und Arztpraxen
-unabhängige Pflegegutachterin
Am Blütengrund 2
04425 Taucha
kostenlos: 0800 795 84 24
E-Mail: pflegesg(at)web.de oder info(at)pflegesg.de
Webseite: www.pflegegutachten-zentrale.de
Sylvia Grünert
Zur Person:
- examinierte Krankenschwester
- Pflegedienstleiterin
- Qualitätsbeauftragte
- Berufserfahrung in unterschiedlichen Pflegeeinrichtungen
und Arztpraxen
- unabhängige Pflegegutachterin
Am Blütengrund 2
04425 Taucha
kostenlos: 0800 795 84 24
E-Mail: pflegesg(at)web.de oder info(at)pflegesg.de
Webseite: www.pflegegutachten-zentrale.de
Sylvia Grünert
Zur Person:
- examinierte Krankenschwester
- Pflegedienstleiterin
- Qualitätsbeauftragte
- Berufserfahrung in unterschiedlichen Pflegeeinrichtungen
und Arztpraxen
- unabhängige Pflegegutachterin
Am Blütengrund 2
04425 Taucha
kostenlos: 0800 795 84 24
E-Mail: pflegesg(at)web.de oder info(at)pflegesg.de
Webseite: www.pflegegutachten-zentrale.de
Datum: 05.05.2012 - 12:19 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 631762
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Sylvia Grünert
Stadt:
Taucha
Kategorie:
Gesundheit & Medizin
Meldungsart: PresseMitteilung
Versandart: Veröffentlichung
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"Pflegegutachten nach § 37 SGB XI"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
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