Information-Monday: Verschenken Sie keine finanzielle Förderung
(IINews) - Sie kennen bereits einen klassischen Bausparvertrag – er wird aktuell maximal mit 10 Prozent Zulage staatlich gefördert. Das ist eine gute Anlageform.
Ein Sparvertrag bei der Genossenschaft wird allerdings mit bis zu 20 Prozent gefördert. Sie erhalten also eine Doppelte Sparzulage vom Staat. Es gibt zurzeit keine sichere Anlageform, die innerhalb des Gesetzes höher gefördert wird.
Zudem ist ein klassischer Bausparvertrag zweckgebunden. Das heißt, sie verpflichten sich mit Ihrem Kapital eine Immobilie zu kaufen oder zu bauen.
Beim Sparvertrag der Genossenschaft haben Sie ihr angespartes Geld zu freien Verfügung.
Wenn Sie wirklich alle möglichen staatlichen Fördermittel ausschöpfen wollen, lassen Sie im Idealfall beides parallel laufen. Verschenken Sie nicht die finanzielle Förderung, die Ihnen zusteht!
Ihre Öffentlichkeitsbauftrage
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Datum: 03.05.2012 - 20:04 Uhr
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