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Der Datenschutz in Deutschland

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Alle deutschen Unternehmen müssen sich den Richtlinien des BDSG beugen und einhalten, hat man mehr als 9 Personen, die in ihrer normalen Tätigkeit personenbezogenen Daten erheben, verarbeiten oder nutzen, so muss das Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen, so sieht es das BDSG vor.


(IINews) - Den Datenschutz in Deutschland regelt das BDSG, sowie weitere Gesetze bzw. Richtlinien. Die Einhaltung überprüft unter Umständen die jeweilige Aufsichtsbehörde des Landes. In den Unternehmen ist der bestellte Datenschutzbeauftragte für die Einhaltung der Richtlinien und Gesetze zuständig bzw. verantwortlich. Der betriebliche Datenschutzbeauftragte muss aber kein interner Mitarbeiter sein, sondern man kann auch einen externen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Die Vorteile die man hat, wenn man den Datenschutz extern vergibt sind z.B. folgende:

Kündigungsschutz: Ist ein internen Mitarbeiter als Datenschutzbeauftragter bestellt, so kann er von sich aus diesen Job natürlich kündigen. Aber als Unternehmen sieht es da schon anders aus, der betriebliche Datenschutzbeauftragte hat einen sehr hohen Kündigungsschutz, ähnlich eines Betriebsrates. Bei einem externen Dienstleister sieht das anders aus, denn da kann man den Vertrag fristgerecht kündigen.

Erfahrung: Frische Datenschutzbeauftragte, die an einem Crashkurs zum Datenschutzbeauftragten teilgenommen haben, stehen häufig vor vielen Problemen die ohne einen gewisse Erfahrung nicht zu meistern sind, oft fehlen Ansatzpunkte oder einfach das Fachwissen um den Datenschutz richtig in das Unternehmen zu implementieren. Externe Dienstleister, die sich mit dem Datenschutz beschäftigen, haben in der Regele einen höheren Wissenstand und benötigen so auch weniger Zeit für die Umsetzung bzw. für die Identifikation von Datenschutzrechtlichen Maßnahmen.

Kosten: Der Kosten Faktor sollte man auch nicht außer acht lassen, wenn man den Datenschutzbeauftragten intern bestellt. Nicht nur die Weiterbildung kostet Geld, sondern kann der Mitarbeiter, in der Zeit wo er für den Datenschutz tätig ist, seine normalen Arbeit nicht fortsetzen. Was oft dazu führt das der Datenschutz vernachlässigt wird, oder die wichtige Arbeit liegen bleibt.





Dieses sind nur wenige von vielen Punkten warum man den Datenschutz extern vergeben sollte, zu mindestens sollte man es einmal in Betracht ziehen und sich bei einem Dienstleister über die Kosten informieren.


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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 30.04.2012 - 09:10 Uhr
Sprache: Deutsch
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