Zeitdruck - wie sich bei der Frist für die Steuererklärung Zeit gewinnen lässt
Die Erstellung der Steuererklärung gehört für viele Steuerpflichtige zu den lästigen Verpflichtungen, da sie mit Stress und Arbeit verbunden ist. Noch dazu rückt jedes Jahr aufs Neue die Abgabefrist näher und der Druck wächst. Nicht wenige geraten in die Situation den Termin nicht einhalten zu können und müssen dann eine Lösung für das Problem finden. Über zwei Möglichkeiten, die sich hier anbieten, informiert die Steuerkanzlei Ulrich aus München.
(IINews) - Fristverlängerung oder Beauftragung eines Steuerberaters als Lösung
Wird die Zeit für die Erstellung der Steuererklärung knapp, besitzt man zwei Möglichkeiten, sich Zeit zu verschaffen. Zum einen ist es möglich, noch vor dem Abgabetermin beim Finanzamt eine Fristverlängerung zu erwirken. Dies kann ganz formlos per Brief oder Fax geschehen. Als Begründung für das verspätete Einreichen wird Krankheit oder Urlaub akzeptiert. Zum anderen ist die Beauftragung eines Steuerberaters möglich. Dieser bietet den Vorteil, dass er nicht an den Abgabetermin am 31. Mai gebunden ist. Er kann die Steuererklärung noch bis zum 31. Dezember einreichen. Aber nicht nur aufgrund des damit verbundenen Zeitaufschubes sollte man seine Steuererklärung in die Hände eines Steuerberater geben. Er stellt eine nach gesetzlichen Vorgaben korrekt erstellte Steuererklärung sicher und kann gleichzeitig zu einer optimalen Steuerersparnis beitragen. Aus Unkenntnis werden legale Möglichkeiten der Steuergestaltung andernfalls nicht genutzt und Sparpotenziale werden nicht oder nur kaum ausgeschöpft. Mit einer guten Steuerberatung passiert dies nicht. Zudem ist sie in der Lage einen Steuerbescheid auf Fehler zu überprüfen und gegebenenfalls weitere Schritte durchzuführen.
Für ausführliche Informationen steht die Steuerkanzlei Maria Ulrich aus München jederzeit gerne zur Verfügung.
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Datum: 27.04.2012 - 08:44 Uhr
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